Was muss ich hier genau erledigen keine Erstattung obwohl ich pflegebedürftig?

2 Antworten

Hi, ich verstehe es so das eine Aufstellung gewünscht ist, wann diese Person vor Ort war, z.b. 10.01.2025 8 Uhr bis 12 Uhr = 4 Std. - vielleicht noch Angabe der Tätigkeit (Wäsche waschen, Hilfe bei... ) 4x15,- = 60,- usw. usw.

Als Art Tabelle und unten dann die Summe, evtl. auch noch von der Person unterzeichnen lassen.

Von Lohnabrechnung steht dort nichts.


Loefsun 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 23:27

Vielen Dank für deine Hilfe

Du hast mit Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag- wenn du diesen für eine Haushaltshilfe verwenden willst, kommt es auf die Vorschriften in deinem Bundesland an - bei uns werden diese von den Pflegekassen oder speziell hierfür zertifizierte Unternehmen erbracht. Dann muss die Haushaltshilfe ihren Stundenzettel ausfüllen, du musst für die Richtigkeit unterschrieben und deren AG rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Meist musst du dich damit zufrieden geben, dass du zuerst auf eine Warteliste kommst. In BW die Pflegedienste oder ein anerkannter Verein.

Du hast aber offensichtlich eine Haushaltshilfe abgerechnet auf Grund Krankheit der Sorgeperson von minderjährigen Kinder. Diese Haushaltshilfe muss im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden und es muss bereits beim Antrag angegeben werden wann und ob welchem Zeitraum die Haushaltshilfe benötigt wird und in deinem Fall was sie kosten wird und ob sie in einem familiären Verhältnis zu dir steht. Mein Mann war zB Haushaltshilfe während meiner Reha für jeden morgen zwei Stunden um Kind in KiGa bringen zu können- und dies wurde von der KK an Hand der Verdienstausfallbescheinigung seines AG erstattet. War aber alles im Vorfeld genehmigt.

Du hast jetzt noch zusätzlich das Problem, dass du die von dir erbrachten Zahlungen nicht nachweisen kannst.


Loefsun 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 21:21

Hallo in in Baden-Württemberg lebe ich. Seit Dezember 2024 gibts das Gesetz das man eine ehrenamtliche Helferin einsetzen darf, die weder angemeldet noch zertifiziert sein muss. Die AOK hatte mir auch gesagt, dass ich einfach die Zeiten angeben muss, in denen die Helferin tätig war, und einen pauschalen Betrag angeben kann. Das habe ich so gemacht, aber jetzt tauchen plötzlich Probleme auf, obwohl alles im Vorfeld besprochen war.

Es ist auch wirklich seltsam, dass hier viele Firmen 50 € pro Stunde verlangen, wenn sie helfen – das ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einer ehrenamtlichen Helferin, die keinen nur mit 15 € abrechnet und mir mehr Hilfe leisten kann,. Ich verstehe nicht ganz, warum es jetzt zu diesen Problemen kommt, zumal die AOK das ja auch im Vorfeld so telefonisch bestätigt hatte.

in den Broschüren habe ich gelesen. In gar keinen der Formulare stand irgendetwas drin ansatzweise von Belege einfügen.

kabbes69  08.05.2025, 11:15
@Loefsun

Auf welches Gesetz du verweist keine Ahnung. Mir ist nur bekannt, dass sich hier im Vereinsrecht etwas verändert hat - du bist aber kein Verein.

Einen Ehrenamtliche kannst du nicht bezahlen und auf Stunden abrechnen sondern mit dieser kann eine Aufwandsentschädigung vereinbart werden - meines Wissens ein Jahresbetrag von maximal 800 oder 900€.

Du spielst unter Umständen auf Nachbarschaftshilfe an - dann wäre dies ein möglicher Betrag der zwischen 5,00 und 10,00€ pro Stunde liegen kann. Läuft aber auch unter einer Aufwandsentschädigung ( zB für die Fahrt von der eigenen Wohnung zu dir)

Du hast die Frau nach Stunden bezahlt, von daher war es eine Beschäftigung und du hättest sie als Minijobberin anmelden müssen.