Was macht man mit Leseexemplare?

3 Antworten

Es gibt keine pauschale Antwort auf deine Frage. Wie mit gebrauchten Büchern umgegangen wird, hängt immer von der Ladenpolitik ab. Frage daher mal deinen Chef, wie ihr bei euch damit umgeht.

Was ich dir schon mal verraten kann: Deine Einschätzung, dass der Verkauf rechtlich nicht korrekt ist, ist absoluter Blödsinn. Eine Buchhandlung darf auch Leseexemplare verkaufen. Aufgrund der Gebrauchsspuren würde dem Kunden allerdings beim Verkauf als neues Buch Gewährleistungsrechte zustehen (z.B. Lieferung eines mangelfreien Buches, Rücktritt oder Preisminderung). In den Buchhandlungen, in denen ich immer einkaufe, gibt es deshalb sehr oft einen Bereich, wo man Mängelexemplare findet. Diese kriegt man in aller Regel auch wesentlich günstiger, als ein neuwertiges Buch.

Wenn man beschließt, ein Weiterverkauf als Mängelexemplar ist nicht sinnvoll, ist jeder andere Umgang mit den Büchern allerdings auch möglich. Es ist Eigentum des Ladens. Verschenken, Wegschmeißen, den Laden tapezieren ... alles rechtlich kein Problem.

Wenn mir das gelesene Leseexemplar gefällt, behalte ich es (nach Absprache mit Kollegen, falls sie es auch lesen möchten).Andere Leseexemplare verschenken wir an Schulen oder an die Stadtbibliothek oder an Stammkunden.

Diese werden gerne an Bogger Zuschauer verlost, an Bibliotheken gespendet oder an andere Freunde Verschenkt.

Was genau mit den passieren soll musst du mit deinem Chef abklären.