Was ist,wenn eine demokratisch gewählte Führungsperson die Demokratie abschaffen will,indem sie keine weiteren Wahlen mehr zulässt oder behindert?

5 Antworten

Im Deutschen Grundgesetz hat man das durch die sogenannte Ewigkeitsklausel verankert.

Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeitsentscheidung) ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen enthält. Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt.
Quelle

Ziemlich einmalig, aber sehr weise von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes festgelegt.

Das gab's doch schon mal ab 1933.

Zumindest hat man im Grundgesetz dann die Regelungen so getroffen, dass die Chance eine Diktatur durchzusetzen nur noch sehr sehr gering ist.

Eine einzige Person kann das nicht machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In einem demokratischen Staat gibt es genug Sicherheitsmechanismen, welche dies verhindern würden.

Dafür müssen Gesetze geändert werden. In Demokratien kann das keine Einzelperson