Was ist eine schulische Ordnungsmaßnahme und was ist wenn man krank ist und nicht kommen kann?

1 Antwort

z.B. in Hessen:

"Ordnungsmaßnahmen sind

  1. Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen,
  2. Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
  3. vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe bis zu einer Dauer von vier Wochen,
  4. Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe,
  5. vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bis zu einer Dauer von zwei Wochen,
  6. Überweisung in den gleichen Bildungsgang einer anderen Schule,
  7. Verweisung von der besuchten Schule."

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169561,85

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin