Was ist eine ein- bzw. zweiseitige Willenserklärung und was empfangsbedürftige Willenserklärung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich differenziert man wie du bereits - hoffentlich - weißt zwischen ein- und zweiseitigen (eigentlich mehrseitigen) Rechtsgeschäften. Wie du auch weißt muss einem Rechtsgeschäft eine Willenserklärung vorausgehen. Bei einem einseitigem RG muss nur eine Partei eine WE abgeben. Bei einem zweiseitigen RG müssen zwei Parteien eine WE abgeben.

Schauen wir uns mal ein typisches einseitiges Rechtsgeschäft an, ein Testament. Die Person welche das Testament aufgesetzt hat, hat eine einseitige Verfügung getroffen das Person X die Erbschaft erhält.

Ein typisches einseitiges empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist z. B. die Kündigung. Hier entscheidet wieder nur eine Person, nämlich die welche Kündigt. Der andere Vertragspartner muss dem nicht zustimmen. (Natürlich nur wenn alles in den Fristen etc. ist) Daher ist es ein einseitiges RG, diese kommt aber erst zustande wen die andere Vertragspartei von der WE erfahren haben. Daher empfangsbedürftige, das RG beim Testament z. B. tritt bereits vor dem Empfang des Erbens in Kraft!

Eine zweiseitige WE ist ganz einfach, dass ist die normale Art des Vertrages die wir kennen. Z. b. du willst ein Buch von deinem Freund kaufen, diese ist bereit dir das Buch für 5 € zu verkaufen (1 WE) und du bist bereit diese Buch für 5 € zu kaufen (2 WE). Durch diese beiden übereinstimmenden Willenserklärungen ist nun ein zweiseitiges RG zustandegekommen.

Meiner Recherche nach unterscheidet man grundsätzlich nur zwei Arten von Willenserklärungen: die empfangsbedürftige und die nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung.

Eine zweiseitige Willenserklärung ist: ein Vertrag.