Was ist der Unterschied zwischen einem Lehnsherr und einem Lehnsamann und Versallen?

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Lehnsherr - rechtlicher Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte

Lehnsempfänger - bekam Grund, Boden oder bestimmte Rechte vom Lehensherrn auf Lebenszeit verliehen.

Vasall - der Freie, der sich in den Schutz eines mächtigen Herren begab und dafür oft ein Lehen bekam. Dafür war er seinem Herrn zur Treue und Hilfeleistung verpflichtet.

Der Lehnsempfänger musste dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z. B. auch das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet, d. h. auch der Lehnsherr durfte seinen Lehnsempfänger per Gesetz nicht schlagen, demütigen oder sich an seiner Frau oder Tochter vergreifen.

(siehe Wiki unter Lehenswesen und unter Vasall)

Ein Lehensherr ist derjenige, der das Lehen vergibt (z. B. König)

Ein Lehensmann ist der Verwalter des Lehens (z. B. Graf)

Ein Vasall ist ein Untergebener, der sich freiwillig in den Dienst eines Lehnsherren oder Lehnsmannes stellt. Somit kann auch der Lehensmann Vasall des Lehensherrn sein.