Was gibt Beihilfe zum Mord?
Wenn ich einem Mörder ein Alibi besorge und weiß er wird einen bestimmt Menschen töten während ich das Alibi besorge. Später erzähl ich der Polizei dann von der Unschuld. Trotzdem werde ich überführt als Zuhelfer.
4 Antworten
Da kommen grundsätzlich mehrere Tatbestände in Frage. Beihilfe (§ 27 StGB) oder Strafvereitelung (§ 258 StGB).
Kommt auf die kleinsten Details an.
Ein falsches Alibi zu verschaffen ist ja dann immer noch anders zu bewerten als wenn du zur Tat angestiftet oder die Tatwaffe besorgt hättest o.ä.
Der Mord wäre auch ohne Alibi passiert, aber die Person nicht straffrei ausgegangen.
Da kommen drei Paragraphen in Betracht:
- Beihilfe §27 StGB
- Nichtanzeige geplanter Straftaten §138, Abs. 3
- Strafvereitlung §258 StGB
Bei der Beihilfe bekommt die Person dieselbe Strafe wie der Täter... also lebenslang, da ein Mord geschah.
Wenn du in Bezug auf die Strafe meinst, hatte die Änderung nicht gesehen.
§27, Absatz 2 StGB: Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach §49, Absatz 1 zu mildern.
Der Milderungsabsatz war früher nicht gewesen...nun ist es so...statt lebenslanger kann dieser eine Freiheitstrafe nicht unter drei Jahren bekommen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html
Wobei ein falsches Alibi, keine Beihilfe zum Mord ist , sondern eher Strafvereitelung. Du hilfst ja nicht beim Mord, sondern hinderst den Staat an der Aufklärung.
Falschaussage vor Gericht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
unter Eid: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html
Reichen da 5 Jahre Knast? Ohne mein Alibi wäre der Mord nicht passiert