Was droht mir jetzt( Cannabis)?

3 Antworten

Nix xD Das ist in etwa so als würdest du dir im internet ein Angebot zum kauf von Heroin anschauen, aber nichts kaufen. Du hast dich mit dem schreiben weder strafbar, noch in irgeneiner form verdächtig gemacht. Du kannst erst dafür belangt werden, wenn du eine Handlung ausübst, die strafbar ist also kaufen oder so.

Noahklutz 
Fragesteller
 14.08.2019, 20:50

Und wenn ich was gekauft habe? Nur wegen den Chats können die ja nichts nachweisen oder? Oder was könnte mir passieren wenn ich dass eine mal was gekauftvjab?

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Valentin17203  14.08.2019, 20:53
@Noahklutz

Naja dann kommt es darauf an ob durch die Chats ein verdacht besteht. Bayern ist das strengste Bundesland was Dorgenpolitik angeht. Aber selbst wenn es rauskommen sollte. Da du kein Wiederholungstäter oder so bist, wird unter 6 Gramm das verfahren meißt sowieso eingestellt und es passiert nix außer dass du dein Weed abgeben musst

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Valentin17203  14.08.2019, 21:21
@Noahklutz

Mach dir mal nichts draus. Wegen dem bissl weed wird dir niemand die existenz zerstören.

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Noahklutz 
Fragesteller
 16.08.2019, 00:27
@Valentin17203

Also die Person hat jetzt wieder ihr Handy zurückbekommen und muss nächste Woche noch einmal aufs Präsidium wo er dann erfährt ob es ein Verfahren gibt,

ist es dann wahrscheinlich das mir noch was zustößt wenn noch nichts gekommen ist?

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Die Frage ist: Hast du schon gekauft?.. Es könnte theoretisch natürlich sein, daß die Polizei mal bei dir klingelt, und nachschaut, wieviel zeugs du daheim rumliegen hast. Wenn du noch nix gekauft hast, zumindest nicht nachweislich, dann kann dir eigentlich auch nix passieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilpraktiker mit Qualifik. In Osteopathie und Chiroprakti
Dachtichsmir  14.08.2019, 20:49

Der versuchte Erwerb ist strafbar, § 29 Abs. 2 BtMG. Bei der Menge sieht FS seine(n) (Jugend-) Richter.

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Vinarion1  14.08.2019, 21:08
@Dachtichsmir

Das kann gut sein, frage ist eben, inwieweit sich die Behörden da verzetteln wollen. Ich selbst hatte damit bisher noch nichts (persönlich) damit zu tun, weiss aber, das die Polizei häufig eher nur die "grossen" Fische aufs korn nimmt, und die vermeintlichen "kleinen" eigennutzer eheral davon kommen lässt.

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Dachtichsmir  14.08.2019, 21:15
@Vinarion1

Im Gegenteil. Das funktioniert nach dem "Schneeballsystem". Der Verbrecher (gewerbsmäßiger Händler mit nicht geringen Mengen) wird Hops genommen. Das ist dann ein ziemlich großer Aktenumfang. Dann werden die einzelnen Fallakten ausgetrennt und einzelne neue Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dann werden nach Möglichkeit die kleinen Verfahren erledigt, damit die dort Beschuldigten im Kammerverfahren gegen den Verbrecher kein Aussageverweigerungsrecht haben.

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Vinarion1  14.08.2019, 21:20
@Dachtichsmir

Okay :D wie gesagt ich selbst kenne mich damit nich so aus, habe das so wie beschrieben schon einmal miterlebt. Wer weiss wieso das da für denjenigen ohne Folgen blieb 🤷‍♂️

Aber top comment von dir! :D

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Dachtichsmir  14.08.2019, 21:27
@Vinarion1

Da kommt natürlich ein geschicktes Verteidigerverhalten ins Spiel. Wir sind ja auch noch da.

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