was bekommt man für ein pflegekind

10 Antworten

Es ist ein Unterschied ob man es als Pädagoge macht oder nicht. Warum verstehen das so viele nicht? Er macht quasi eine Heimeinrichtung zu hause auf und ein "schwererziehbares" Kind ist immer noch was anderes. Manchen Kindern reicht eine Klassische Heimunterbringung nicht und für diese ist es wichtig das Pädagogen sie zu Hause aufnehmen.

Das hängt vom alter des Kindes und von der rechtlichen Grundlage ab. Wenn du Pädagoge bist, empfehle ich dir ein Kind im Rahme einer Erziehungsstelle zu dir zu holen. Grundlage dafür sind die §33 KJHG oder §34 KJHG. Hast du ein Erziehungsstellenkind nach §34 erhältst du ein halbes Gehalt nach Tarfivertrag des Trägers plus Wirtschaftsgeld für das Kind. Hast du ein Erziehungsstellenkind nach §33 erhältst du insgesamt ca. 1200 Euro im Monat (inkl. Wirtschaftsgeld für das Kind) plus Kindergeld. Du bist in diesem Fall allerdings nicht Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Also nun mal Klartext: Wieviel Geld man bekommt, ist davon abhängig, in welchem Bundesland Du lebst und sogar in welchem Landkreis. Wir z. B. haben ein kleines Mädchen seit 6 Jahren in Pflege, leben in MV und kriegen in unserem Kreis 200 € monatlich für den "Erziehungsaufwand" und 282 € als Unterhalt für das Kind. Hinzu zahlt das JA die Kita, aber nur bei Berufstätigkeit der Eltern. Dann kriegt man noch von der Kindergeldkasse das Kindergeld, wovon jedoch jeweils 1/4 des Betrages von den 282 € Unterhalt abgezogen wird, da das Kind dies selbst als "Einkommen" einsetzen muss. Du siehst also, man kann sich nicht zurücklehnen und davon leben. Wir waren vorher und sind auch jetzt voll berufstätig, haben noch 2 eigene Kinder. Hier bei uns kann man nicht vom Pflegegeld die Familie ernähren. Für Einschulung, Konfirmation u. a. besondere Ereignisse kann man Anträge auf Kostenzuschuss machen. Bei Urlaubsreisen gibt es Zuschüsse, aber nur für den Übernachtungsanteil des Kindes, nicht für den gesamten Urlaub der Familie! Und auch die Bewilligung ist jeweils abhängig von der finanziellen Lage des Haushaltes der Kommune! Alles Kann-Bestimmungen, kein Rechtsanspruch! Es mag in anderen Bundesländern anders sein, das kann ich nicht beurteilen. Gruß, Phillipferdchen

Hallo, Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Empfehlen würde ich Dir, einen Termin beim Jugendamt zu machen und alles genau abzusprechen. Es bedarf doch auch mehr voraussetzungen als eine Pädagogische Ausbildung. Um da genau informiert zu sein, unterhalte Dich mal mit dem zust. Jugendamt

Eselin  20.12.2008, 11:53

DH

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An alle, die hier dagegen schießen:

Ein Kind kostet nun mal Geld. Klar liebt und umsorgt man sein Kind und das steht an erster Stelle. Aber es muß auch essen und Kleidung tragen können und vielleicht möchte es sich ja auch mal die Tiere im Zoo anschauen, oder mit der Familie Urlaub machen... Woher soll der Mann das Geld denn dafür nehmen? man, man,man!