Was bedeutet "schriftlich retournieren" bei einem Brief?
3 Antworten
Bitte mal etwas mehr Details. Du hast hier Inkasso als Tag dazu genommen. Was genau will das Inkasso von dir? Weshalb sollst du etwas unterschreiben und vor allem, was genau sollst du unterschreiben?
Bis auf ganz wenige Ausnahmesituationen muss und braucht man Inkassos nicht ernst nehmen. Zudem dürfte, wenn es um Schuldanerkenntnisse u.ä. geht, das alles eher unseriös und mit frei erfundenen nicht durchsetzbaren Gebühren belastet sein. So etwas unterschreibt man nicht.
Schreib einfach diesen Brief vom Wortlaut her an das Inkasso. Per Einwurfeinschreiben. Den Einschreibebeleg hebst du auf. Ich würde sogar noch den Satz "Ich untersage die Meldung an Auskunfteien" ergänzen. Nur um ausdrücklich einem Schufa-Eintrag vorzubeugen.
Ohne Rechnung und Mahnung kein Verzug. Die Inkassokosten gehören grundsätzlich zu den Verzugskosten und daher braucht man sie mangels Verzug nicht zahlen. So einfach ist das.
Selbst wenn die vor Gericht gehen würden (was nach der allgemeinen Erfahrung bei so etwas nie passiert), müssen die nachweisen, dass du die Rechnung und Mahnung erhalten hast. Das können sie nicht, wenn du nicht beispielsweise dafür unterschrieben hast.
Gemeint ist : Schriftlich auf das Inkassoschreiben reagieren
"schriftlich" sollte ja wohl klar sein
"retournieren" = zurücksenden
Bedeutet das jetzt, das ich den Brief unterschreiben soll?
Du sollst irgendetwas Geschriebenes zurücksenden. Was, das kann man ohne weitere Angaben von Dir nicht erkennen.
(Kaufmannssprache) (Waren) an den Lieferanten zurücksenden.
Hat mit Waren erst mal nichts zu tun. Das bedeutet einfach nur "schriftlich antworten". Waren kann man nicht "schriftlich retournieren".
Kurze Zusammenfassung:
Rechnung von Klarna nicht erhalten. Zahlungsverzug. (Keine postalisch Rechnung/Mahnung erhalten) Schreiben von Inkassobüro bekommen. Hauptforderung an Klarna überwiesen. Inkasso fordert jetzt noch ihren "Anteil".
Folgenden Brief habe ich verfasst:
...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon ..
Quelle:https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Darunter steht aber "schriftlich retournieren".
Ich verstehe nicht in Zusammenhang, was das bedeutet.