Was bedeutet Freistellungspflicht?
Hallo,
da ich am Dienstag eine Probe schreibe, bereite ich mich schonmal für die Probe vor. Ich möchte gerne wissen, ob ich das richtig in eigenen Worten formuliert habe. Könntet ihr mir sagen, ob das richtig ist? Wäre super nett! Vielen Dank!
Das bedeutet, dass der Ausbilder den Azubi freistellen muss, z.B. wenn der Azubi vom Ausbilder gebraucht wird, und nicht in die Berufsschule kann.
Kann man das so sagen, oder nicht?
1 Antwort
Nein. Umgekehrt.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Diese Pflicht gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichtes (Ausflüge oder Excursionen, Sommerfest, Weihnachtsfeier ...). Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 19 Abs. 1 BBiG
Gruß S.