Was bedeutet Freistellungspflicht?

1 Antwort

Nein. Umgekehrt.

Der Ausbildungsbetrieb muss seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Diese Pflicht gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichtes (Ausflüge oder Excursionen, Sommerfest, Weihnachtsfeier ...). Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 19 Abs. 1 BBiG

Gruß S.

toinia 
Fragesteller
 17.10.2015, 20:36

Vielen Dank!

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