Was bedeutet Erlernter und (sofern abweichend) Beruf?
Hallo Leute, also ich habe vor paar Tagen ein paar Papiere ausfüllen müssen, weil ich dieses Jahr ein FSJ anfangen möchte.
Jedoch habe ich die Frage: Was bedeutet "Erlernter und (sofern abweichend) ausgeübter Beruf?" stehen gelassen, weil ich nicht weiter wusste.
Ich habe momentan 1 Jahr Berufsschulerfahrung als Mediengestalterin und habe dafür auch ein Zeugnis, aber keine Ausbildung abgeschlossen! Muss ich dieses Feld ausfüllen oder nicht?
BITTE MIT JA ODER NEIN ANTWORTEN!
Danke.
5 Antworten
Ja.
Zwar hast du keinen erlernten Beruf, aber abweichend ein Jahr als Mediengestalterin Erfahrungen gemacht.
Ein erlernter Beruf ist der, für den man eine Ausbildung absolviert hat. Ich habe beispielsweise zwei erlernte Berufe, arbeite aber in einem dritten, für den ich keine Ausbildung gemacht habe.
Wenn Du keinen Beruf im Sinne einer Ausbildung mit Abschluss erlernt hast, musst Du das entsprechende Feld nicht ausfüllen.
Gruß Matti
Erlernter Beruf (Ausbildung abgeschlossen) und ausgeübter Beruf: Angestellt, ggf. als Quereinsteiger
Guten Morgen Dir,
danke für Deine interessante Frage.
Müssen und Sollen sind Unterschiede. Müssen müssen wir irgendwann sterben und auf's WC. Jedoch sollten wir einiges tun. So wie in dem von Dir beschriebenen Fallbeispiel.
Bitte fülle Dein Formular aus, dass Du für Dein freiwilliges soziales Jahr benötigst. Der Beruf, den Du erlernt hast, resultiert aus der Lehre.
Jedoch kannst Du auch abweichend einen Beruf ausüben, den Du nicht erlernt hast. Dies meinen Deine Fragesteller mit abweichend.
Dir alles Liebe und beste Gesundheit. 😊
Wenn du keinen erlernten Beruf hast, kannst du auch nichts ausfüllen..