Mietminderung möglich bei diversen Mängeln?

Hi, meine Partnerin und ich zahlen 890 € Kaltmiete und dazu 490 € Nebenkosten. Wir wohnen seit ca. 2 Wochen in der neuen Wohnung und haben sehr viel Mängel. Die Kalt/Warm Regulierung im Bad funktioniert nicht und wir können seit 2 Wochen hier nicht duschen da es kochend heiß oder kalt ist. (Keine Sorge, stinken nicht da wir Gott sei Dank noch in der 30 min entfernten Wohnung duschen können) Nach langem hin her soll nächste Woche jemand kommen, da wohl der Durchlauferhitzer kaputt ist. Aus der Toilettenspülung läuft Wasser und unter dem Waschbecken vereinzelt auch und das bist heute. Die Decken sind unstabil und poröse beim Lampen anbringen in ein paar räumen außerdem war der Hahn für die Waschmaschine mehr als eine Woche kaputt und das Rohr wo der Kot und alles andere durchläuft undicht (ist nur behoben soweit) Die Feuermelder wurden nach mehrfacher Aufforderung nicht angebracht, bis heute wohlgemerkt. Aber die nächste Woche soll wohl auch jemand kommen. Kurz gefasst die Wohnung war ein halbes Jahr leer und wir entdecken immer wieder neue Mängel und oder nicht funktionsfähige Dinge im dieser Wohnung und können sie somit bzw. (konnten) nicht richtig und optimal nutzen. Ach und übrigens die Klinger war bis gestern auch schon 2 Wochen defekt : D Was können wir in so einem Fall machen. Miete mindern? Um wie viel? Ich weis jedenfalls, dass sie sich mit der Feuermelder Geschichte strafbar machen bzw. Gemacht haben…

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Ohne jetzt den kompletten Text gelesen zu haben…aber wie zum Henker kommt man auf knapp 500 Euro Nebenkosten ?! 😵‍💫

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Hey, wie du schon selber reflektiert hast, waren deine Leistungen nicht die besten. Daher nächstes Jahr Gas geben, dann läufts 👍 Viel Erfolg!

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Suche dir ein 5,25“ externes DVD Gehäuse, welches du dann per USB anschließen kannst. Problem gelöst :-)

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Dinge, welche ich abgegeben habe und sie im Endeffekt doch besser selbst gemacht hätte.

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Wäre für mich ein Fall für die Biotonne ;-)

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Sendung ist verschollen, wer trägt Schuld?

Moin Leute. Habe mal eine ganz bescheidene Frage.

Wer hat Schuld und wer muss geradestehen?

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen etwas verkauft (Ein Trikot). Nach ein wenig verhandeln, sind wir bei der Summe 20€ angelangt. Ich habe dem Käufer geschrieben, ich zitiere den Original Satz: "Oder 20€ inkl Versand, als Warensendung. Wäre aber dann unversichert. Das kann ich dir anbieten."

Daraufhin war seine Antwort: "Haben Sie Paypal?"

Daraufhin hab ich ihm geschrieben: "Ja, habe ich".

Daraufhin hat er mir die 20€ überwiesen. Ich habe für Warensendungen einen DIN A4 Luftpolsterumschlag zuhause, ebenfalls die Briefmarken zum Frankieren. Ich habe den Umschlag beschriftet und ausreichend frankiert. Anschließend habe ich den Umschlag in ein Deutsche Post Briefkasten getan. Die Sendungs ist allerdings bis heute noch nicht beim Empfänger angekommen. Am 18.03 wurde der Post Kasten geleert, laut dem Plan der am Briefkasten angebracht ist (Am abend zuvor den 17.03) habe ich den Umschlag hinein geworfen.

Da wie gesagt der Umschlag immer noch nicht angekommen ist, mache ich mir sorgen, der Käufer erst recht. Der Käufer meinte schon, ich sei Schuld, da ich beweisen müsse, dass ich den Umschlag wirklich abgeschickt habe, zumindest mit einem Bild des Frankierten Umschlages. Daran hatte ich überhaupt nicht gedacht und es wäre natürlich so besser für den Käufer gewesen, obwohl ein fertig beschrifteter Umschlag ja letztendlich auch nicht beweisen würde, dass er wirklich abgeschickt wurde, wenn man es genau nimmt.

Jedenfalls schrieb ich dem Käufer, dass es sehr ärgerlich ist und ich ihm ja geschrieben hatte vor dem verkauf, dass ich das Trikot unversichert als Warensendung für den genannten Preis schicken würde.

Daraufhin schrieb er: "Das haben Sie entschieden, ich hab es ja nicht bestätigt, dass ich damit einverstanden in"

Ich bin aber der Meinung, dass er dem zugestimmt hat, indem er mir das Geld überwiesen hat via Paypal.

Ich habe bei Ebay wie auch bei Vinted Top Bewertungen und bin kein Betrüger. Ich verschicke meine Ware eigentlich immer versichert, es sei denn es wird am Preis arg verhandelt oder als Warensendung gewünscht.

Der Käufer meinte auch ich sei als Verkäufer immer in der Pflicht und habe mich zu kümmern, dass die Ware ankommt und hafte auch dafür. Nun sagt er, dass wir eine Lösung finden müssen. Aber ich sehe sowas nicht ein, da ich ihm vorher darauf hingewiesen habe, dass ich das Trikot als Warensendung unversichert schicke.

Das ist bisher mein Erster Fall, indem eine Warensendung unversichert nicht beim Empfänger ankommt. Sonst hat immer alles geklappt.

Ich freue mich auf eure Meinungen zu dem Thema.

Lg

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Warensendungen können bis zu 7 Werktage und mehr dauern. PayPal nutzen und unversichert versenden. Ein Widerspruch in sich. Wenn der Käufer unversicherten Versand wollte, sein Pech. Da hilft auch kein PayPal mehr, egal wie bezahlt wurde, da hierbei versichert versendet werden MUSS.

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Zeit zum verbessern ist ja noch reichlich gegeben. Wenn das andere ja passt, arbeitet man daran gemeinsam. Alles Gute für euch :-)

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Drehen wir den Spieß mal um. Eine derartige Krankmeldung (Zeit) lässt sowas weitläufig vermuten. Denn für einen Schnupfen wirst du ja nicht 5 Wochen krankgeschrieben. Außerdem wäre es bei sowas besser mit offenen Karten zu spielen.
Gute Besserung und alles Gute.

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Kennst du eine Judith ? Nein? Email löschen und weiter gehts :-)

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Urinprobe abgeben und untersuchen lassen. Das gibt Aufschluss darüber, was dort nicht in Ordnung ist.

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Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Mehr kannst du nicht machen. Das Geld ist wohl in der ersten Instanz abgeschrieben. Alleine schon BE wären die Alarmglocken angegangen. Und am Ende hat diese jenige Person das auch nicht selbst gemacht, sondern der Account wurde übernommen.

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Vielleicht mal anfangen, die Temperaturen mittels HWInfo zu checken, wenn du spielst. Das bringt ich zumindest einen Schritt weiter und kannst dann ggf. Maßnahmen ergreifen.

https://www.hwinfo.com/files/hwi_730.exe

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Wenn du dich anmelden musst, hast du nichts gekauft. Dies läuft wenn über deinen Account mit hinterlegten Zahlungsdaten.

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