Was bedeutet "eigene Gerichtsbarkeit" und "Erhebung des Zehnten'?

1 Antwort

Eigene Gerichtsbarkeit heißt, dass die Rechtsprechung nicht vom Staat, sondern von der Kirche ausgeht. Selbst heute noch hat der Vatikan ein eigenes Gericht, das nicht dem Staat untersteht.

Das Recht zur Erhebung des Zehnten bedeutet, dass es nur dem Klerus erlaubt war, im Namen der Wohltätigkeit zehn Prozent der Ernte zu kassieren.