Warum kann ich rausgeworfen werden in der Probezeit?

3 Antworten

Das hat nichts mit einer Probezeit zu tun. Einen berechtigten Grund braucht der Arbeitgeber fuer eine ordentliche Kuendigung nur dann, wenn das Arbeitverhaeltnis einem gesetzlichen oder vertraglichen Kuendigungschutz unterliegt. Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (das uebrigens gar keine Probezeit kennt) besteht erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitverhaeltnisses und dann auch nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern. In Betrieben mit nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern gibt es hingegen ueberhaupt keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungschutzgesetz.

Dann gibt es fuer schwangere Frauen noch den Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Dieser besteht unabhaengig von Dauer des Bestehens eines Arbeitsverhaeltnisses und der Betriebsgroesse ab Eintritt der Schwangerschaft.

Ohne Kuendigungsschutz kann der Arbeitgeber immer ordentlich kuendigen, ohne dies gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.

Eine Besonderheit gibt es bei befristeten Arbeitverhaeltnissen. Befristete Arbeitverhaeltnisse koennen nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn dies arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausdruecklich so vereinbart wurde. Ohne eine entsprechende Vereinbarung koennen befristete Arbeitsverhaeltnisse hingegen ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden (auch nicht vom Arbeitnehmer).

Und zwar wollte ich fragen aus welchen Gründen mein Betrieb mich raus werfen kann ?!

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Grundsätzlich werden, um ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden, keine Gründe benötigt.

Fakt ist: Du wurdest mit einem bestimmten Ziel, einer Erwartung usw. eingestellt. Um dies zu erkennen, gibt es die Probezeit.

Erfüllst Du diese Erwartung nicht und ist nicht zu erwarten, dass Du sie in absehbarer Zeit noch erfüllen wirst, wird das das Ende des Beschäftigungsverhältnisses werden.

Hinzu können noch alle möglichen Gründe kommen. Das ist sehr individuell. Das können Fehler in/bei der Arbeit oder auch verhaltensbedingte Gründe sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerCaveman  30.09.2019, 01:21
Grundsätzlich werden, um ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden, keine Gründe benötigt.

Das ist waehrend der ersten 6 Monate auch ohne oder nach einer bereits abgelaufenen Probezeit so (in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerich 10 Vollzeitmitarbeitern auch darueber hinaus). Mit einer eventuellen Probezeit hat das nichts zu tun.

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KHSchindelar  30.09.2019, 01:24
@DerCaveman

Das ist richtig. Die Frage war aber nach der Probezeit.

Damit auch Du Deine Ergänzung hast: Vor Kündigung bist Du nie gefeit gleichgültig, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen hat.

:o)

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DerCaveman  30.09.2019, 01:42
@KHSchindelar

Hast ja recht. Mir war natuerlich klar, dass DU hier keiner Belehrung bedarfst und ich mir meine oberlehrerhafte Kommentierung haette sparen koennen.

Ich finde es halt immer schade, wenn Menschen wider besseres Wissen eine Probezeit mit dem Kuendigungsschutz in Verbindung bringen. So kriegen wir diesen allgemein weit verbreiteten Mythos doch nie aus der Welt (anders aber wohl auch nicht).

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Familiengerd  30.09.2019, 13:25
@DerCaveman
Hast ja recht.

Nein!!

Mir war natuerlich klar, dass DU hier keiner Belehrung bedarfst und ich mir meine oberlehrerhafte Kommentierung haette sparen koennen.

Stell Dein Licht nicht unter den Scheffel (wenn das denn nicht ironisch gemeint war)!!!

Die Ergänzung war völlig korrekt und notwendig! Die Festlegung auf die Probezeit statt auf die 6-monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses könnte ja zur Folge haben, dass ein Betroffener mit z.B. 4 Monaten Probezeit glaubt, nach diesen 4 Monaten wäre er sicher.

Der Hinweis von KHSchindelar "Die Frage war aber nach der Probezeit." ist darum auch völlig irrelevant und zugleich fahrlässig!

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KHSchindelar  30.09.2019, 14:13
@Familiengerd
." ist darum auch völlig irrelevant und zugleich fahrlässig!

Solch ein hanebüchener Unsinn. :o)

Es gibt ja nicht einmal eine Kündigung, oder willst Du den FS auffordern alles Mögliche auszureizen ?

Dann fange doch mal damit an ... und vergesse/unterlasse bitte nichts.

... beantwortet hast Du mit Deiner Bemerkung nichts !!!

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Familiengerd  01.10.2019, 10:34
@KHSchindelar

Das ist deswegen "fahrlässig", weil jemand, der eine kürzere als 6-monatige Probezeit hat, glauben könnte, nach der Probezeit wäre er "sicher", wenn sich die Aussagen auf die Probezeit beschränken statt auf die 6-monatige Wartezeit ohne Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu beziehen, wie es richtig wäre!

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KHSchindelar  01.10.2019, 14:41
@Familiengerd
glauben könnte

Es ging um eine arbeitsrechtliche Frage. Mit Glauben hat das nichts zu tun. Du kannst selbstverständlich glauben was Du willst. Ob andere ebenso denken, sei dahingestellt und ist für Deine Bemerkung allerhöchstens eine Fiktion.

Fik·ti·on /Fiktión/ (Google- 1. Seite)

Substantiv, feminin [die]

etwas, was nur in der Vorstellung existiert; etwas Vorgestelltes, Erdachtes

Philosophie

bewusst gesetzte widerspruchsvolle oder falsche Annahme als methodisches Hilfsmittel bei der Lösung eines Problems

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ohne grund ... einfach so wenn sie meinen sie finden bald nen besseren ... deswegen finde ich ja die 6 monate sind zu lange ... probezeit dürfte höchstens 3 wochen sein


Familiengerd  01.10.2019, 13:44

Das hat mit der Probezeit nichts zu tun - die ist alleine von Belang für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.

Ohne Grund (angeben muss der Arbeitgeber den Grund für eine ordentliche Kündigung sowieso nicht) kann immer gekündigt werden in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (und danach auch in Kleinbetrieben mit nicht mehr als - rechnerisch - 10 Vollzeitarbeitnehmern) - gleichgültig, ob es eine Probezeit gibt (und wie lang) oder nicht.

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KHSchindelar  01.10.2019, 23:20
@Familiengerd
Ohne Grund (angeben muss der Arbeitgeber den Grund für eine ordentliche Kündigung sowieso nicht) kann immer gekündigt werden in den ersten 6 Monaten des

Auch, sehr unpräzise... und u.U. fahrlässig / falsch.

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KHSchindelar  02.10.2019, 17:27
@KHSchindelar

IqKleinerDrache - Nicht ganz. Besteht ein Betriebsrat, dann muss der zur geplanten Kündigung gehört werden. Das weiß Familiengert nicht bzw. er unterschlägt es. Das passt nicht in sein Streitkonzept.

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iqKleinerDrache  02.10.2019, 13:01

nein, nach der Probezeit muss er begründet sein und derjenige der gekündigt wurde kann aufs Arbeitsgericht wenn der Grund widerlegbar ist. Die AG haben es also relativ schwer mit der hire-und-fire Politik nach der Probezeit. Das funktioniert nur in den USA.

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