Warum darf man sein Abitur erst nach 10 Jahren einsehen?

2 Antworten

Das hat mit Klagefristen absolut nichts zu tun! Klagefristen sind durch andere Verordnungen geregelt. Es geht hier allein um die Aufbewahrung von Akten, und das ist durch Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten in den Bundesländern vorgeschrieben. So werden Zweitschriften von Zeugnissen (Abgang/Abschluss) 50 Jahre, Schülerstammblätter 20 Jahre, Zeugnislisten (außer den genannten), Klassenbücher und Akten über Prüfungen 10 Jahre und alle übrigen Akten 5 Jahre aufbewahrt.

Aber wenn die Akten nach 10 Jahren nicht mehr aufbewahrt und vernichtet werden, wie kann man sie da noch einsehen? Darf man wirklich erst nach 10 Jahren Abi-Klausuren sehen?

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Das macht aber keinen Sinn, wenn es nur darum ginge, dass die Abiturklausuren 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, könnte man ja eine Kopie seiner Klausuren bekommen, das ist aber auch nicht möglich. Ich glaube doch eher dass sie sich vor einem Klagensturm von Strebern die mit ihren Noten unzufrieden sind, schützen wollen.

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der Grund liegt darin, daß dann die rechtliche Möglichkeit zur Klage abgelaufen ist. Wenn es nicht so wäre würde wohl die Hälfte der Schüler versuchen auf gerichtlichem Wege eine bessere Note einzuklagen

wobei ich niemand kenne der nach 10 Jahren noch interessiert warum er damals so benotet wurde

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