Je mehr Macht und Freiheiten die Exekutive hat, desto schneller findet sich der Vorwurf des „Überwachungsstaates“ - besonders online begegnet man dieser Diskussion regelmäßig. Es stellt sich daher die Frage, wie viele Befugnisse und Freiheiten die Institutionen haben sollten. Klar ist: Geplant ist, dass die Polizei künftig mehr Befugnisse bekommen soll.
Polizei soll mehr Befugnisse bekommen
Beachtet werden muss natürlich auch, dass die Ermittlungsarbeit der Polizei sich auch verändert – Kriminelle nutzen die neuste Technik, Falschmeldungen erschweren die Arbeit und das Internet kann durchaus hilfreich sein – für beide Seiten.
Nun schlägt Nancy Faeser in einem Gesetzentwurf vor, der Polizei mehr Befugnisse zu geben. Das BKA und die Bundespolizei etwa sollen künftig Programme zur Gesichtserkennung verwenden dürfen.
Wo und wie die KI konkret unterstützen soll
Geplant ist, dass Ermittelnde Videos von IS-Mitgliedern, die im Internet auftauchen, mit Bildern abgleichen können, welche sie in den sozialen Netzwerken finden. Das soll Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort der Islamisten geben.
Von Seiten des Ministeriums wird erklärt, dass Sicherheitsbehörden zeitgemäße Befugnisse benötigen würden, denn nur so könne effektiv eine Identifizierung und Lokalisierung stattfinden – besonders, wenn es um den Bereich des Terrorismus oder der organisierten Kriminalität ginge.
Die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette
Es wirkt etwas aus dem Kontext gerissen, doch tatsächlich wurde die Debatte wieder angeheizt durch die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Denn schon Monate zuvor hatte ein kanadischer Journalist ein Gesichtserkennungs-Programm genutzt und dadurch im Internet ältere Fotos der RAF-Terroristin gefunden – und zwar von einer Tanzgruppe in Berlin.
Ermittler drängen schon lang darauf, dass eine Erlaubnis für derartiges Vorgehen erteilt wird. Künftig soll ein biometrischer Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglicht werden, ebenso wie eine Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Diese soll automatisiert ablaufen.
Explizit erwähnt wurde übrigens auch, dass eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht geplant ist. Möglich wäre dies theoretisch, beispielsweise durch Videoüberwachungen an Bahnhöfen.
Noch muss die geplante Gesetzesänderung von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.
Kritische Stimmen werden laut
Die Grünen sehen das Vorhaben ihrer Koalitionspartner kritisch. So verwies beispielsweise Konstantin von Notz (Vize-Vorsitzender Die Grüne im Bundestag) auf den Koalitionsvertrag. Darin ist eine klare Absage enthalten, wenn es um die biometrische Erfassung beispielsweise zu Überwachungszwecken geht. Auch Marcel Emmerich (Obmann der Grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Parlaments) spricht sich für eine Verhinderung der geplanten Änderung aus. Er spricht davon, dass dringend verhindert werden müsse, dass hochsensible Daten unbetroffener und unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft erfasst und ausgewertet würden.
Unsere Fragen an Euch:
- Was haltet Ihr vom Gesetzentwurf?
- Hättet Ihr Sorgen, dass Eure biometrischen Daten analysiert werden, auch, wenn Ihr komplett unbetroffen seid?
- Wie viel Kompetenzen und Freiheiten sollte die Polizei haben, um effektiv gegen Verbrecher vorzugehen?
- Ist es wichtiger, dass die Polizei effektiver arbeiten kann oder dass solche hochsensiblen Daten Dritter geschützt werden?
- Würdet Ihr mehr und effektiviere (KI-gesteuerte) Videoüberwachung im öffentlichen Raum wünschen?
- Welche Hürden sollte es für den Einsatz derartiger Technologien geben?
- Sollten Plattformen derartige Technologien ebenfalls nutzen dürfen, um Profilbilder mit Bildern aus einer Datenbank abzugleichen?
Wir wünschen Euch einen guten Start in die Woche und freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:https://www.tagesschau.de/inland/gesichtserkennungs-software-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/gesichtserkennung-polizei-befugnis-problematik-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/gesichtserkennung-software-gesetzentwurf-polizei-kritik-100.html
Woran das liegt ist mir schon klar. Darum ging es mir aber ja nicht. Mir ging es lediglich darum, dass ich bisher davon ausgegangen bin, dass so etwas nur ein Richter entscheiden darf.