8 Antworten

Die Versammlungsbehörde ist in Berlin in der Berliner Polizei integriert.

Das ist aufgrund der Vielzahl der Versammlungen in der Hauptstadt für eine bessere Planung unabdingbar.

Ein Gericht entscheidet erst, wenn der Anmelder Widerspruch gegen das Verbot erhebt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

Die Polizei ist für die Anmeldung zuständig und erteilt entsprechend Auflagen, die bis zu einer Untersagung gehen können. Der Antragsteller wird dann vor ein Gericht ziehen und dieses entscheidet, ob die Polizei richtig entschieden hat.

Weil das Versammlungsgesetz diese Möglichkeit unter entsprechenden Voraussetzungen bietet.

Schau...

Die Polizei muss sicherstellen, dass niemand verletzt wird, das liegt in ihrer Verantwortung. Es ist also nur logisch, dass sie sagen kann:

"Wir können die Sicherheit, unter den gegebenen Bedingungen, nicht garantieren."

Das kann ein Gericht natürlich überprüfen. Aber grundsätzlich kann die Behörde, die die Verantwortung trägt, entscheiden, ob etwas stattfindet, oder nicht.

Das liegt daran, dass die Hygienvorschriften nicht eingehalten werden können. Es ist also gefährlich und somit untersagt. Die Veranstalter dürften natürlich vor Gericht gehen, würden aber wahrscheinlich verlieren.


wmsieger 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 22:37

Woran das liegt ist mir schon klar. Darum ging es mir aber ja nicht. Mir ging es lediglich darum, dass ich bisher davon ausgegangen bin, dass so etwas nur ein Richter entscheiden darf.

ProPlayerE  29.07.2021, 22:39
@wmsieger

Von Behörden wird es verboten, ein Richter bzw. ein Gericht könnte das aber, mit überzeugenden Argumenten, aufheben.