Kleid nicht für angeschriebenen preis verkauft..was tun?

2 Antworten

Eigentlich würden dir die 50% von dem neuen Kleid zustehen. Aber andererseits muss der Laden dein erstes Kleid auch nicht zurück nehmen.

So bescheuert es klingt, aber was an der Ware dransteht, ist rechtlich völlig unerheblich. Der Preis wird an der Kasse gemacht. Denn da wird der Kaufvertrag geschlossen. Wenn sie dir also an der Kasse nur 30% Nachlass geben wollen, kannst du darauf eingehen, versuchen zu handeln oder es lassen. Aber auf den 50%igen Nachlass bestehen kannst du nicht. Erst recht nicht, weil ein Umtausch des ersten Kleides eine reine Kulanz seitens des Verkäufers darstellt, auf die du, wie du ja weißt, auch keinen Anspruch hast.