Wann darf man als Beifahrer auf dem Roller mitfahren?

2 Antworten

Die Führerscheinverordnung sagt:

FeV §10 Abs.4:

(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) mitgenommen, muß der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Das heißt: Kinder über 7 Jahre dürfen auch schon mit 15 auf einem Mofa und mit einer Prüfbescheinigung mitgenommmen werden. Ansonsten über 16 Jahre kommts drauf an, ob man dem Kind zutraut, dass es sich festhält. Wenns schief geht, kann das sonst zum Vorwurf gemacht werden. Tatsächlich hat der Gesetzgeber keine speziellen Vorgaben für das Mitnehmen von Kindern auf dem Roller erlassen. Von daher gibt es auch kein Mindestalter für den Beifahrer auf einem Motorrad oder Roller mit obiger Ausnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen laut StVZO gelten für alle Beifahrer, egal wie alt sie sind. Das bedeutet, das Kind muss körperlich und geistig in der Lage sein sich angemessen festzuhalten und korrekt auf dem Roller zu sitzen. Dazu gehört, dass die Füße des Kindes sicher auf den Fußrasten des Rollers stehen. Ein Helm ist selbstverständlich Pflicht für jeden Mitfahrer, eagl wie alt er ist.

Unter 5 Jahren darf man nur mit gepolsterten Sitz. Und man darf es auch mit einer Mofa Prüfbescheinigung