Wandlung oder Reperatur?
Hallo,
wir haben seit September 23 einen neuen Geschirrspüler von Constructa. Bei dem quietscht der obere Korb beim Herausziehen nach dem Spülvorgang erbärmlich. Unten ist nix zu hören. Jetzt war der Servicedienst von Constructa schon zweimal da und hat erst die Schienen auf denen der Korb läuft und beim zweiten Mal sämtliche Rollen des Korbes getauscht. Ergebnis-es quietscht nach wie vor. Monteurauskunft-sowas habe er noch nie gehabt, ratlos. Bin dann zum Händler und hab ne Wandlung gefordert. Der meinte ich müsse 3 Versuche tolerieren und er müsste sich auch erst mit dem Hersteller absprechen, wegen eines Ersatzgerätes. Für mich kommt aber jetzt Constructa nicht mehr in Frage. Kann ich auf Wandlung bestehen mit der Option ein anderes Gerät eines anderen Herstellers zu nehmen und den Differenzbetrag zu bezahlen? Küchenstudio schaltet bisher auf stur.
Danke im Voraus.
1 Antwort
Der meinte ich müsse 3 Versuche tolerieren und er müsste sich auch erst mit dem Hersteller absprechen, wegen eines Ersatzgerätes.
Beides falsch.
Dein Händler veräppelt Dich.
Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen somit zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Volles Geld zurück.
Ohne - klar.
Die ist doch flammneu.
Wäre ja mühselig. Nehmen wir einmal an das Teil würde 10 Jahre halten. Das sind 120 Monate. Du hast sie gerade mal 2 Monate.
Das macht 1,67 % Nutzungsdauer.
Bei einer Maschine von Neuwert 1000 € sind das 16,67 €.
Wenn der Händler darauf abhebt - na Mahlzeit.
So heute im Küchenstudio ne endlose Diskussion. Es wurde mir versucht zu vermitteln, ich müsse mindestens 3 Nachbesserungen dulden, obwohl die Monteure auch nur achselzuckend nicht weiter wussten. Dann wurde mir gesagt ich müsse erst mal mit dem Kundenbetreuer des Herstellers reden. Der hat gerade angerufen und wollte mir wieder die Monteure vorbei schicken, was ich abgelehnt habe. Im Küchenstudio habe ich auch klipp und klar gesagt, dass ich keinen Spüler der Marke Constructa wieder nehme und bereit bin einen Differenzbetrag zu zahlen.
Wurde nicht darauf eingegangen. Wie verhalte ich mich denn jetzt weiter? Ich wollte eigentlich ne gütliche Lösung.
Kann ich auf ein anderes Gerät einer anderen Marke bestehen? Oder kann ich notfalls auch das Gerät zurück geben und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen? Wie gesagt hatte ich nicht vor das jetzt wirklich mit Schreiben, Fristsetzung usw. zu machen. Sieht aber so aus, als wenn es dann so werden wird.
Oder hat jemand noch nen anderen Vorschlag?
Ohne Nutzungsentschädigung?