Wandertag bezahlen, muss? Hilfe

8 Antworten

Wenn die Fahrt für die Klasse als schulische Maßnahme angeordnet war, dann haben sich die Klassenmitglieder an den Kosten zu beteiligen. Die zufällige Krankheit eines einzelnen gestaltet die Kosten für den Bus nicht geringer. Verwunderlich ist nur, dass nicht schon vorher kassiert wurde, um den Bus zu bezahlen!?! Vielleicht wäre Dir dadurch die Krankheit mit ärztlichem Attest erspart geblieben?

Diese Angaben sind so nicht ausreichend; so sind 25 Euro für einen Wandertag schon ein ordentliches Geld.

In der Regel wird das aber mit den Eltern bzw. dem Elternbeirat abgesprochen. Dann wäre auch deine Bezahlung richtig, denn die Planung und Fixkosten waren ja mit allen Schülern gerechnet. Wen du jetzt (an diesem Tag) Krank warst würden hierdurch deinen Schulkameraden ungerechtfertigt höhere Kosten entstehen.

Stelle dir vor du hast eine Konzertkarte und bist an diesem Tag Krank, bekommst du dann dein Geld wieder?


Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 10:54

Ich kaufe mir eine Konzertkarte genau aus dem Grund weil ich entschieden habe dort hinzugehen, da ist es verständlich dass ich mein Geld nicht zurückbekomme wenn ich Krank bin.

Ohne die Klasse zu fragen, Ohne die Eltern zu Informieren wurde diese Klassenfahrt geplant , natürlich wurden unsere Eltern informiert, dass wir am tag xx dahin fahren aber niemand wurde in der Planung mit einbezogen.Die schüler wurden nicht gefragt ob sie Lust hätten von 6 Uhr bis 22 Uhr (ja , richtig!) in ein anderes Bundesland zu fahren und dort sich xx anzusehen.

Ursusmaritimus  15.01.2014, 10:58
@Diaggo

Es ist auch nicht nötig das du entscheidest, Kind! Das machen deine Eltern und es nennt sich Erziehungsrecht.

Wenn deine Eltern ihre Entscheidung beispielsweise an den Elternbeirat delegieren und dieser dem Wandertag wie voergeschlagen zustimmt. Dann geht das so ohne die Schüler zu Fragen...

Wie gesagt wir kennen nicht alle Angaben. Aber "Lustentscheidungen" von Schülern sind ein schlechtes Hilfsmittel.

Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 11:05
@Ursusmaritimus

ein paar details für dich.die eltern und weder noch die Schüler wurden in der planung mit einbezogen sprich unsere eltern wurden nicht gefragt ob es ok wäre dass die kinder von 6-22Uhr in ein anderes bundesland hinfahren und sich dort xx anschauen.

also hatten meine eltern nichtmal das recht zu entscheiden ob ich da hingehe oder nicht es wurde einfach festgelegt und wir wurden alle informiert

Ursusmaritimus  15.01.2014, 11:18
@Diaggo

...und der Elternbeirat? Wurde ihm die Entscheidungsbefugnis erteilt?

Aber deine Eltern können sich ja mit der Lehrerin/dem Schuldirektor/Elternbeirat in ein Gespräch setzen.

Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 11:20
@Ursusmaritimus

ich weiß nicht was du mit elternbeirat meinst? etwas wie der klassensprecher für die eltern?

Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 11:30
@Ursusmaritimus

ob ihm/sie die entscheidungsbefugnis erteilt wurde weiß ich nicht, ich bin mir aber zu 100% sicher dass er/sie nichts zu entscheiden hat

Ursusmaritimus  15.01.2014, 11:32
@Diaggo

Diaggo

Du widersprichst dich in einem Satz!

Wie ich schon in meinem ersten Post schrieb wir kennen nicht alle Angaben. Du legst dir es so wie du es brauchst. Wenn du das Gefühl hast es knirscht sollen deine Eltern eingreifen, wenn nicht lasse es gut sein.

Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 11:35
@Ursusmaritimus

Ja du hast Recht da ist schon ein Wiederspruch aber wieso sollte der Elternsprecher dass Recht haben zu Entscheiden wo die Klasse hinfährt? Das macht keinen Sinn.Auf meiner Schule zumindest hat der Elternsprecher keine Mach/nutzen oder anderes, deswegen meine Behauptung dass er/sie nichts zu sagen hat.

Aus deinem letzten Post kann man auch nichts informatives entnehemen

Schulische Veranstaltungen unterliegen nicht dem Entscheidungsrecht der Eltern. Wenn die Schule einen Wandertag beschließt, muss sie die Eltern rechtzeitig informieren - nicht mehr und nicht weniger.

Haben die Eltern Einwände gegen die Fahrt, so können sie diese der Schule mitteilen. Sind finanzielle Nöte der Grund, gibt es in aller Regel einen Fonds, aus dem für den betreffenden Schüler bezahlt wird.

Wurden die Eltern von der Fahrt rechtzeitig in Kenntnis gesetzt, werden die Kosten auch bei Krankheit in dem Umfang fällig, in dem sie zu entrichten sind. Dazu zählen üblicherweise Reise- und Übernachtungskosten. Lediglich bei der Verpflegung kann man u.U. mit einem Nachlass rechnen, wenn nicht das gesamte Angebot ein Pauschalangebot war.

Nein du musst nicht bezahlen. Kläre das notfalls mit einem höher gestellten, wie deinem Schulleiter. Da du eine ärztliche Bescheinigung hattest bist du nicht dazu verpflichtet das Geld zu bezahlen.


Jule59  15.01.2014, 14:26

Das ist schlicht falsch. Wenn die Fahrt rechtzeitig den Eltern mitgeteilt wurde, werden auch die Kosten fällig.

Meiner Meinung musst Du nicht bezahlen und würde ich auch nicht Sie kann natürlich entscheiden das ihr einen Wandertag macht ohne euch zu fragen. Und warum sollst Du jetzt für was zahlen, was Du nicht in Anspruch genommen hast. Bleib hart und zahle nicht !!!


Ursusmaritimus  15.01.2014, 10:41

Wer sagt das nicht die Eltern gefragt wurden?

Diaggo 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 10:47
@Ursusmaritimus

Niemand wurde in der Planung diesen Wandertages hineinbezogen , sprich die Lehrerin hat eines Tages einfach so gesagt wir fahren am Tag xx nach xx und ihr müsst 25€ bezahlen