Bin ich trotz verlorener Wahlbenachrichtigung noch wahlberechtigt?

11 Antworten

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Ein amtlicher Lichtbildausweis reicht aus um sich im Wahllokal zu legitimieren. Um das richtige Wahllokal zu finden ruft man beim Wahlamt der Gemeinde an. Manchmal gehört das Wahlamt zum Statistischen Amt.

Allerdings bekommt man nur einen Stimmzettel ausgehändigt, wenn man im Wählerverzeichnis steht. Wenn man jedoch eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, diese aber nur nicht auffindbar ist, ist das ein Indiz dafür, dass man auch im Wählerverzeichnis steht.

Du nimmst einfach Deinen Personalausweis in das (natürlich nur das für Dich zuständige) Wahllokal mit. Dein Name und Deine Adresse werden dort mit dem Eintrag im Wählerverzeichnis verglichen. Wenn alles passt, kannst Du auch ohne Wahlkarte wählen.

Ja. Leg deinen Personalausweis vor, den man ja eh mitbringen muß und sag das du die karte verloren hast. Du wirst dann trotzdem wählen dürfen. Und hoffentlich das richtige;)

Malkia  29.08.2009, 09:13

Zitat: * den man ja eh mitbringen muss*,
wenn man die Wahlberechtigungskarte vorlegt, benötigt man keinen Perso, das heißt, man muss zur Wahl keinen Perso mitbringen, das ist nicht nötig. Es reicht, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Aber hier ist nun der Fall, wo der Perso benötigt wird, da ja keine Karte da ist.

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Patrick37  29.08.2009, 09:58
@Malkia

Ganz so ist das nicht, Personalausweis ist immer mitzubringen um im zweifelsfall die Indetität feststellen zu können. Sonst könnte ja jemand mit der Wahlbenachrichtigungskarte der Schwester nochmal wählen gehen.

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farbenfrohX  29.08.2009, 10:20
@Malkia

Malkia: Es ist so, dass du den Persolnalausweis auf jeden Fall vorlegen mußt. Ich weiß nicht woher du deine Informationen hast.

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Ja, denn Du bist im Wählerverzeichnis eingetragen. Du mußt erst mal deinen Wahlkreis ausfindig machen (kurzer Anruf bei deiner Stadt, die leiten Dich weiter), dann gehst du morgen zur Wahl und sagst, dass Du die Benachrichtigung verloren hast. Die schauen dann in ihr Verzeichnis und los gehts. Ach so: Unbedingt Personalausweis mitnehmen, sonst gehts nicht.

Ja, denn wenn du wahlberechtigt bist, stehst du im Wählerverzeichnis, das dem örtlichen Wahlvorstand bei der Wahl vorliegt. Nimm deinen Personalausweis mit, dann kannst du wählen gehen.