wäre es illegal in deutschland die jacke von tokyo revengers zu tragen?

7 Antworten

Im Normalfall sollte es legal sein, denn wie du schon gesagt hast, ist es nicht das richtige Hakenkreuz.

Es könnte aber gut sein, dass du in Erklärungsnot gerätst und dann sehr gute Beweise haben musst, dass es sich eben nicht um das Nazi-Symbol handelt. Wenn du Pech hast, werden sich Leute dir gegenüber aggressiv verhalten, weil sie dich für einen Nazi halten.

Wenn du also lieber keine Konflikte auslösen möchtest, würde ich dir empfehlen, es entweder komplett zu lassen oder das Symbol zu "zensieren", indem du es ein wenig abänderst.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin seit 2016 aktive Cosplayerin.

Ein bekannter von mir hatte auch diese Jacke und wurde von de Polizei angehalten und musste das überdecken

Ich weiß zwar nicht ob es legal ist oder nicht aber es gibt dafür die NationaleTV Version der Jacke die hat da entweder ein Rad das wie ne Blume aussieht oder ein Schriftzeichen.

Ich habe eine Jacke von der tokyo manji Gang und ich trage sie auch in der Schule bisher hat sich noch niemand beschwert und ich habe auch nur 2 mahl einen dummen Kommentar wegen dem Symbol bekommen (das wahren aber nur kleine kinder)

Nur in Ausübung der Religion ist es gestattet.

Hier, für alle die meinen, sie wissen es besser.

https://www.ida-nrw.de/fileadmin/user_upload/Texte_zum_Download/Rechtsextremismus/Rheims_Symbole_Rechte_Szene.pdf

Miclo  17.08.2021, 02:13

Im Rahmen des Gesetzes evtl. als Kunst.

Nachtrag:

1.1.8 Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 3 StGB)

Die Sozialadäquanzklausel (soziale Vertretbarkeit; Sozialverträglichkeit)

bedeutet, dass sowohl Propagandamittel als auch Handlungen, die eigent-

lich unter § 86 Abs. 1 StGB fallen, ausnahmsweise anerkennenswerten

Zwecken dienen können. In diesen Fällen entfällt eine Strafbarkeit nach

Absatz 1, wenn das Propagandamittel oder die Handlung im Sinne der

staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestre-

bungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre,

der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte

oder zu ähnlichen Zwecken eingesetzt wird.

§ 86 Abs. 3 StGB trifft zu, wenn das Propagandamittel oder die Handlung

vorwiegend die genannten Zwecke fördern soll und sich dabei im Rahmen

der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland be-

wegt. Es kommt auf die zusammenfassende Wertung von Sinn und Zweck

der Abbildung im Zusammenhang der Gesamtdarstellung an.

Wird auf jeden Fall Aufklärungsarbeit, wenn sie öffentlich getragen wird.

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