Während der Ausbildung mit 15 selbstständig machen?

2 Antworten

 Darf ich dann überhaupt selbstständig arbeiten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den Schutz Jugendlicher in (abhängigen) Arbeits-/Ausbildungsverhältnissen.

Was Du in Deiner Freizeit machst und wie viel Zeit Du dafür aufwendest, ist Deine Entscheidung / Angelegenheit ...

... soweit es keinen Einfluss auf Dein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis hat.

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§ 1 Geltungsbereich (JArbSchG)
(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
1.in der Berufsausbildung,
2.als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,
3.mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
4.in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.

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§ 3 Arbeitgeber
Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Kind oder einen Jugendlichen gemäß § 1 beschäftigt.

Klares nein.

Du bist bereits an deinem wochenlimit der Arbeitsstunden angelangt.

Warte bis zum Ende der Ausbildung, dann hast du alle Zeit der Welt.