Vorschriften bei Gastronomie mit Teilküche?
Ich habe leider zu diesem Thema nichts wirklich konkretes im Internet gefunden weswegen ich diese Frage stelle.
Ein Kollege und Ich wollen das Restaurant in welchem wir angestellt waren an einem neuen Standort übernehmen da, die Inhaber das Geschäft aufgegeben haben.
Wir haben eine neue Location gefunden welche allerdings nur mit einer Teilküche ausgestattet ist und keine Vollküche dort möglich ist. Nun meine Frage was die Rechtslage mit einer Teilküche ist, sprich wie muss man ein solches Lokal anmelden, was darf und was darf man nicht anbieten.
Unser Geschäft wird ein Veganes Restaurant mit Bar. Gibt es Besonderheiten bei den Hygienevorschriften die unser Vorhaben zugunsten wären, sodass wir unser Geschäft dort starten können da das Problem in erster Linie die Abluft betrifft, aber da wir kein Fleisch etc. anbieten ist die Geruchsbelastung nicht das Problem.
Ich bedanke mich sehr für jegliche Ratschläge und Hinweise.
LG
2 Antworten
Es spielt keine Rolle ob Teil oder Vollküche, es wir Essen zubereitet.
Hygiene Vorschriften sind immer die selben da gibt’s kein hat was nicht so ist Hygiene egal
auch interessiert diese kein Stück ob du was vegan machst Abluft hat mit Gerichten zu tuen Ofen Herd. Wird sowas verwendet greift so weit ich weiß Abluft Regelung bereits. Alte bestehende Häuser können Glück haben wenn neue Regelung kommt was aber auch mit neuem Besitzer/ Pächter schon hinfällig wäre und neue müssen neuen gesetzlichen Standard haben
Gesundheitsamt wäre Ansprechpartner die Auskunft geben können und richtigen Anlaufstellen wissen
auch mit man war wo angestellt bringt einem nicht nötige schankerlaibnis welche für einen Barbetrieb nötig ist ( nach Art der Fragestellung denn mit Schank Erlaubnis würde man sicher selbst wissen für was Gemeinde zuständig ist was Gesundheitsamt vor Öffnung abnehmen muss und so auch welche Auflagen Küche Gastronomie hat) Unterschied ist da eher kalt und warm und da ist Jup die zu/Abluft der hauptunterschied)