Vorladung wegen Vernehmung in (mein Ort)?
Was kann ich mir denn unter diesem Grund bitte vorstellen ? Es steht Vorladung in der Ermittlungsaache wegen Vernehmung in und dann mein Wohnort dazu.
3 Antworten
Als Beschuldigte musst Du bei der Polizei weder erschienen noch aussagen. Bedenke aber, dass dann die Akte NUR mit belastenden Angaben zur Staatsanwaltschaft geht, da Du nicht die Chance wahrgenommen hast, Sachen auszusagen, die FÜR Dich sprechen.
Es ist Deine Entscheidung.
Du wirst zu einer Zeugenaussage geladen.
Wenn es von der Polizei kommt, kannst du hingehen, wenn es vom Gericht kommt, musst du.
Oder richten sich die Ermittlungen gegen dich? Aus der Frage nicht klar ersichtlich.
Dann solltest du einen Anwalt mitnehmen, je nach dem, was du ausgefressen hast.
Ja das ist ja wie gesagt nicht angegeben deshalb meine Frage.
Natürlich nicht. Kannst du machen, musst aber nicht. Solltest du aber, wenn es etwas schwerwiegendes ist.
Ich würde hingehen und es mir anhören. Du kannst dann immer noch auf dein Aussageverweigerungsrecht bestehen. Vielleicht kannst du dich ja sogar ggf. selbst entlasten.
Ich bin Beschuldigte jedoch ist doch normalerweise immer der Tatbestand angegeben weshalb hier aber nicht