Vorladung wegen Sachbeschädigung (Wahlplakate)?
Ich wurde wegen Sachbeschädigung vorgeladen.
Es ist 7 Monate her (als Wahlen waren). Ich (damals 14) und mein Freund waren draußen, wegen Jugendweihe und haben auch mehr oder weniger "etwas" Getrunken. Mein Freund hat ein Wahlplakat vom Boden mitgenommen und sind dann weiter gegangen und wurden ungefähr 20 Minuten später von der Polizei angehalten und die haben auch Alkoholtest usw. gemacht und ich habe ihnen auch erklärt dass ich nur dabei war, aber kein Plakat mitgenommen/beschädigt habe. Sie meinten dann dass warscheinlich kein Brief kommen wird, aber jetzt, ca. 7 Monate später habe ich eine Vorladung bekommen.
Was habe ich zu erwarten? Wie sieht es mit der Strafe aus?
9 Antworten
Kaum zu glauben, dass da ernsthaft ein Strafverfahren betrieben wird! Außer mit einer Ermahnung, wirst du kaum etwas befürchten müssen, zumal deine vermutete Mittäterschaft in keiner Weise bewiesen werden kann.
wirst einen Verweis bekommen, oder 20 Sozialstunden, wenn überhaupt. Meist wird so etwas wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es besteht kein öffentliches Interesse.
Das Strafmaß für die Beschädigung von Wahlplakaten liegt zwischen Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft.
Da du damals 14 warst, wirst du selbstverständlich nach dem Jugendstrafrecht bestraft.
Wahrscheinlich wirst du Sozialstunden bekommen.
Hoffentlich hast du draus gelernt.
Geh zum Amtsgericht, such dort die Rechtsberatung auf.
Nichts, wenn Du bei Deiner Geschichte bleibst.
Du sollst nur eine Aussage machen,