Vor der abiprüfung Körper abgetastet?

3 Antworten

Nein. Aber es wird bei der Prüfung natürlich schärfer als sonst auf Betrugsversuche geachtet. Und entgegen der weitverbreiteten Meinung muss man nicht in Aktion erwischt werden, sondern der Betrug kann auch im Nachhinein noch festgestellt werden.

Nein, dürfen die Lehrer oder Prüfer nicht.

Hallo,

nein. Du legst es mit aller Macht darauf an, beim Betrügen erwischt zu werden, nicht wahr? Du hast doch in einer anderen Frage erst "§23 Täuschung, Ordnungsverstoß" hier eingestellt. Da steht doch deutlich zu lesen, dass die Prüfung bis zu 5 Jahre nach der mündlichen Prüfung noch für nicht bestanden erklärt werden kann. Man muss dich also nicht mal inflagranti erwischen.

AstridDerPu