Von der GEZ vergessen?

1 Antwort

Offensichtlich sind deine Daten vom Meldeamt nicht an den Beitragsservice übermittelt worden oder der Computer beim Beitragsservice hat dich aus irgendwelchen Gründen aussortiert.

Nach den gesetzlichen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags musst du dich beim Beitragsservice unverzüglich nach dem Auszug bei den Eltern anmelden. Da du das nicht getan hast, hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen, die bis zu 1000 € Geldbuße kosten kann.

Eine Nachforderung ist jedenfalls bis zur Dauer von 10 Jahren möglich. Die normale 3-jährige Verjährungsfrist gilt nicht bei hinterzogenen Rundfunkbeiträgen.

Wie wäre es, wenn du dich mit aktuellem Datum beim Beitragsservice anmeldest? Das ist zwar rechtlich auch nicht ok, aber dann bist du für die Zukunft auf der sicheren Seite und musst keine Nachforderungen mehr befürchten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Renick  03.10.2019, 07:45
Wie wäre es, wenn du dich mit aktuellem Datum beim Beitragsservice anmeldest?

Das funktioniert nicht. Denn der Beitragsservice macht bei jeder Anmeldung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt um das Einzugsdatum abzugleichen. Und so wird dann so oder so rückwirkend ab diesem Datum die Gebühr verlangt.

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alexxxvb 
Fragesteller
 03.10.2019, 09:25

Erstmal danke für deine Tolle und ausführliche Antwort. :)

Jetzt hab ich aber zwei verschiedene Infos undzwar einerseits das der Beutragsservice auf mich zukommt und ich keine pflicht habe mich anzumelden so haben verwandte mich da informiert.

Und andererseit aus deiner Antwort quasi das Gegenteil und ich weiß nicht was zutreffender ist.

Mein Onkel sagt bis 2013 musste man aktiv selbst bemühen und seit dem macht der Beitragsservice ein Konto für jede Wohnung und wenn man sich beim Einwohneramt anmeldet darauf kriegen die sofort bescheid und schreiben einen an.

Was ist da jetzt wahr ?:)

Und vorallem wie kann ich mir da einer Hinterziehung schuldig machen dass setzt doch quasi vorsatz voraus z.B. dass ich tricks genutzt habe mich der GEZ zu entziehen o.ä. Was ja nicht der fall ist

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gorbi210  09.10.2019, 17:10
@alexxxvb

Dein Onkel hat leider nur zum Teil recht. Zwar meldet des Meldeamt automatisch jeden neu zugezogenen Bewohner an den Beitragsservice. Darauf und dass der dich dann anschreibt, darfst du dich aber nicht verlassen.

Es gibt nämlich eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht in § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, unverzüglich das Innehaben einer Wohnung anzuzeigen.

Das Wissen über diese Anzeigepflicht wird vom Gesetzgeber bei jedem Volljährigen vorausgesetzt. Wenn du dich daher nicht anmeldest, handelt es sich um die besagte Ordnungswidrigkeit (s. § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Diese kann nicht nur vorsätzlich, sondern auch fahrlässig begangen werden.

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