Von Arbeitsamt Arbeitsplatz Vorschläge. Muss man sich bewerben?

6 Antworten

Ich würde Dir empfehlen einfach so schnell wie Möglich selbst etwas zu suchen.

So weit ich weiß muss man sich bewerben bzw. Zahl X an Bewerbungen nachweisen. Genau wird Dir das Dein Arbeitsvermittler sagen können. Die Ämter sind da recht unterschiedlichlich. Ich kenne Leute die werden weitestgehend in Ruhe gelassen bzw. haben Zeit eine qualifizierten Job zu finden und andere werden mit "schlechten" Stellen überhäuft und müssen sich dort auch bewerben. Bist Du ungebunden erwartet man von Dir eh Bereitschaft auch umzuziehen oder lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen.

Mir hat man nach der Elternzeit einen 400€ Job, 40km eine Strecke entfernt als Sekretärin angeboten. 1. Bin ich keine Sekretärin und 2. Lohnt sich ein 400€ Job nicht wirklich bei den Fahrtkosten. Hat keinen gejuckt. Die waren einfach nicht in der Lage einen Job für meine Qualifikation zu finden. Hab dann selbst schnell etwas gefunden.

du musst dich bundesweit bewerben und auf alle stellen die dir gegeben werden. ablehnen kannst du garnichts, sonst gibts eine sperre. wenn du dort mit öffis nicht hinkommst, wirst du umziehen müssen.

Es gibt bestimmt ein Formular der Arbeitsagentur, das sie dir mit dem Bewerbungsvorschlag mitgeschickt hat, worauf du eine Begründung schreiben kannst, warum du dich auf den vorgeschlagenen Arbeitsplatz nicht beworben hast. Diese Begründung schickst du an die Arbeitsagentur zurück und wirst merken, wie dein Sachbeabeiter darauf reagiert.

Mit der Stelleninfo wurde dir auch ein Infoblatt mitgeschickt... LESEN !!!Da steht was Du musst und was nicht.

Für gewöhnlich muss man sich da bewerben, tut man dies nicht muss man das begründen, meist hängt dafür auch ein Formblatt dem Schreiben an.

Wenn es darum geht ob eine Arbeitsstelle zu weit weg ist muss man sich erkündigen, was beim zuständigen Amt als zumutbar angesehen wird. Bei vielen Ämtern ist festgelegt, dass 1,5 bis 2 Stunden Pendelzeit für eine Wegstrecke zumutbar sind, ergo muss man sich auch bei diesen Stellen bewerben. Ohne örtliche Bindung ist auch ein Umzug zumutbar, wobei das auch sone Sache ist ... ist einfach kein Job in der Nähe muss das Amt die nächsten 10 Jahre nicht zahlen, auch trotz Hausbesitz/Familie etc. kann das Amt mit Sperren drohen, sonst würden ja alle in dünn besiedelte Gebiete ziehen um nich arbeiten zu müssen.

Hat man sich erst angemeldet wird man immer pauschal behandelt... kannst du zum ersten persönlichen Termin vorweisen, dass du aus eigenen Antrieb genug Stellen findest und dich auf die bewirbst (Bewerbungsliste mitnehmen), lassen viele Mitarbeiter davon ab Vorschläge zu zu schicken.

Wenn Du Leistungen beziehen möchtest, musst Du dich selbstverständlich auf vorgeschlagene Stellen bewerben, weil Dui verspflichtet bist alles zu tun um die Erwerbslosigkeit zu beenden und wenn es weiter weg ist, muss man mit Bus und Bahn fahren unkommode Arbeitszeiten sind auch hinzunehmen ...

wenn Du nicht mitwirkst und Dich nicht bewirbst, werden Sperrzeiten verhängt (das heißt es es gibt von der Agentur für vorrübergehend kein Geld - widerholte Verstöße können zum völligen Wegfall des Anspruchs führen