Vom Klassenkamerad gefilmt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das Recht am eigenen Bild. Somit ist er verpflichtet, dieses Bild zu löschen und keine weiteren Bilder von dir zu machen. Einzige Ausnahme sind Bilder, auf denen du zwar zu sehen bist, bei denen das Hauptaugenmerk/Fotosubjekt aber jemand/etwas Anderes ist. Gleiches gilt auch für Videos.

Wende dich an deinen Klassenkameraden. Sag dem, er soll das Video löschen und dich in Zukunft nicht filmen. Hält er sich da nicht dran, wende dich an Eltern, den Klassenlehrer und notfalls auch den Schulleiter.

emib5  04.04.2022, 14:53

Und mal wieder jemand, der den Begriff des „Rechts am eigenen Bild“ irgendwo mal aufgeschnappt hat, aber nicht weis, um was es sich dabei handelt.

Beim „Recht am eigenen Bild“ geht es lediglich um die Veröffentlichung eines Bildes und das ein Bild im Regelfall nicht ohne die Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf. (§22 KunstUrhG)

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PeterLustig1999  04.04.2022, 16:06
@emib5

Steht in den anderen Kommentaren, dass ich das durchaus verstanden habe. Denn trotzdem habe ich als Person teilweise das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden. Nur bezieht sich das Ganze nicht auf §22 KunstUrhG, sondern meine Persönlichkeitsrechte nach §§1-2 GG.

Hier ist, was der BGH dazu sagt:

Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.

Gerne kannst du auch ein mal in das BGH-Urteil vom 27.04.1995 mit Aktenzeichen VI ZR 272/94 schauen. Auch hier wurden keine Personenbildnisse veröffentlicht, trotzdem war die Aufnahme widerrechtlich.

Korrektur: Habe das falsche Jahr angegeben. 1995 ist richtig.

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PeterLustig1999  04.04.2022, 16:14
@emib5

Und übrigens, um unsere Debatte aus einer anderen Frage hier noch mal aufzugreifen: Auch hier gilt die DSGVO. Denn auch Personenbildnisse sind personenbezogene Daten.

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emib5  04.04.2022, 16:52
@PeterLustig1999

Das hat immer noch nichts mit dem Begriff des „Rechts am eigenen Bild“ zu tun. Und nur darauf bezog sich mein Kommentar.

Wenn Du genau hinschaust habe ich mich in keinster Weise dazu ausgelassen, ob die Aufnahme zulässig oder unzulässig ist.

Und wie Du das BGH-Urteil richtig wiedergibst, kann die Frage, ob man ein Bild von einer Person machen darf, eben nicht pauschal verneint werden, sondern es müssen immer die Gesamtumstände betrachtet werden.

Das Thema private Fotos und DSGVO ist juristisch tatsächlich eines. Und zwar ein offenes. Wenn Du hier die juristische Meinung verfolgst, dann wirst Du feststellen, dass es (insbesondere auch aufgrund der Widersprüche zum KunstUrhG) keine einheitliche Rechtsmeinung gibt, wie eng hier die DSGVO ausgelegt werden muss.

Ja, ich kenne den Text der DSGVO, ebenso wie die Stimmen, die diese ganz eng auch auf die gesamte private Fotografie auslegen wollen, wonach sogar das zufällige und ungewünschte Aufnehmen von Personen als „Beiwerk“ (Panoramafreiheit), z. B. bei der Streetfotografie als unzulässig gemäß DSGVO ansehen. Ich kenne aber durchaus auch andere Rechtsmeinungen und auch die gelebte Praxis, sowie bisher tatsächlich fehlende (höchstrichterliche) Urteile sind ein Indiz dafür, dass die DSGVO im Zusammenhang mit der privaten Fotografie nicht ganz so eng auszulegen ist.

In der Tat warten hier einige noch auf Gerichtsurteile (höherer Instanzen), die das Thema endlich mal klären.

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MAch dir nicht in die Hose! Solange da nix peinliches auf dem Video ist, ist es ja egal. Jeder wird doch andauernd wegen was gefilmt.

svnc1337  04.04.2022, 13:56

Hallo? Wenn du jemanden ohne Zustimmung filmst verletzt du seine Persönlichkeitsrechte. Das ist keine Kleinigkeit.

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AlessiaDescente  04.04.2022, 13:56
@svnc1337

Wirst du etwas jedes mal gefragt, wenn jemand ein Foto macht, auf dem du auch drauf sein könntest?

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svnc1337  04.04.2022, 13:58
@AlessiaDescente

Leider nicht. Wenn jemand etwas anderes fotografiert und ich im Hintergrund zu sehen bin dann stellt es auch keine Verletzung da. Nur das gezielte fotografieren oder filmen.

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svnc1337  04.04.2022, 14:03
@AlessiaDescente

So einfach geht das nicht. Du musst schon erklären können was du eigentlich filmem wolltest und das muss auch Sinn ergeben.

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AlessiaDescente  04.04.2022, 14:07
@svnc1337

Ich denke nicht, dass die Polizei ermitteln würde, weil du möglicherweise auf einem Foto sein könntest, auf dem du nicht sein möchtest, weil dich keiner gefragt hat. Denk mal darüber nach....

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svnc1337  04.04.2022, 14:08
@AlessiaDescente

Ohne Beweis wird das schwer, ja. Kannst aber den Weg über den Rechtsanwalt nehmen wie @PeterLustig1999 schon sagte

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PeterLustig1999  04.04.2022, 14:04

Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Jemanden gegen seinen Willen zu filmen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Die Veröffentlichung eines Personenbildnisses ohne deren Einverständnis verletzt das Recht nach §22 Kunsturheberrechtsgesetz. Weiterhin kann das bloße Aufnehmen eines Personenbildnisses ohne deren Zustimmung nach §§1-2 Grundgesetz diese bereits in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen. Auch das wäre eine Straftat und wurde vom BGH bereits verurteilt.

Nein, das ist nicht egal. Beim besten Willen nicht.

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AlessiaDescente  04.04.2022, 14:08
@PeterLustig1999

Und wie bitte soll die fehlende Zustimmung bewiesen werden? Im nachhinein kann jeder sagen, er sei nicht einverstanden gewesen!

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PeterLustig1999  04.04.2022, 14:10
@AlessiaDescente

Musst du nicht. Selbst, hättest du die Einwilligung tatsächlich erteilt, kannst du diese jederzeit zurückziehen und eine Löschung der Daten beim Fotografen beantragen. Diese Rechte sichert dir die DSGVO zu.

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AlessiaDescente  04.04.2022, 14:11
@PeterLustig1999

Demnach kann ich die Löschung eines offiziellen Klassenfotos verlangen und alle müssten es bei sich zu Hause löschen, nur weil ich da nicht mir drauf sein möchte??

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PeterLustig1999  04.04.2022, 14:27
@AlessiaDescente

Ganz so leicht ist es nicht. Fotos, zu denen eine Zustimmung erteilt wurde, dürfen privat "weitergenutzt" werden. Nur, weil du die Löschung des Klassenfotos beantragst, muss also nicht jeder seine Klassenfotos schreddern. Du kannst aber durchaus beantragen, dass die Schulen deine Klassenfotos aus ihrem Datenbestand/von ihrer Website löschen. Fraglich ist nur, ob die Schulen die Fotos dann Löschen müssen. Denn grundsätzlich dürfen Schulen Fotos/Daten sammeln, wenn beispielsweise ein berechtigtes Interesse herrscht. Berechtigtes Interesse wäre beispielsweise, wenn du jemanden, der eine Straftat begeht, zur Beweissicherung fotografierst. Ob dies beispielsweise bei einem Klassenfoto der Fall ist, ist rechtlich noch unklar.

Das ist halt das Doofe mit Recht. Erst mal klingt alles ganz leicht, aber dann kommt diese doofe Realität dazu, die Dinge etwas verkompliziert.

Sofern du aber dennoch bedenken hast und du möchtest die Schiene mit dem Beweis zur Einwilligung fahren: Die musst nicht du beweisen. Die Beweislast bezüglich Einwilligung liegt immer bei dem, der die Daten verwendet. Macht dein Klassenkamerad also ein Foto von dir, ist dein Klassenkamerad in der Pflicht, zu beweisen, dass du darin eingewilligt hast.

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AlessiaDescente  04.04.2022, 14:30
@PeterLustig1999

Zuerst müsste ich ja noch beweisen, dass er mich überhaupt fotografiert hat! Und wie soll ich das bitte anstellen?

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Das darf er nicht, wende dich an einen Erwachsenen

Er verstößt gegen das Recht am eigenen Bild. Zeig ihn an bei der Polizei. Kannst du auch online machen.

emib5  04.04.2022, 14:54

Und mal wieder jemand, der den Begriff des „Rechts am eigenen Bild“ irgendwo mal aufgeschnappt hat, aber nicht weis, um was es sich dabei handelt.

Beim „Recht am eigenen Bild“ geht es lediglich um die Veröffentlichung eines Bildes und das ein Bild im Regelfall nicht ohne die Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf. (§22 KunstUrhG)

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Sag ihm doch einfach, dass er den Blödsinn lassen soll. Wo ist denn das Problem?

svnc1337  04.04.2022, 13:56

Das funktioniert nicht, habe ich damals auch versucht. Ohne Anzeige passiert nichts.

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MaryLynn87  04.04.2022, 13:56
@svnc1337

Stellt euch nicht alle so an. Sie soll es ihm sagen und dabei sicherstellen, dass ein Lehrer dabei zuhört.

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User0181918266 
Fragesteller
 04.04.2022, 14:17

Ich habe gerade mit ihm darüber geredet doch er ist einfach weggegangen

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