Vollernter fahren?

2 Antworten

Hallo,

mich verwundert etwas, dass du die Klasse A1 erwähnst, da sie für die Frage keine Rolle spielt.

In der Klasse A1 ist weder die Klasse T noch die Klasse L enthalten.

In Klasse T ist die Klasse L enthalten.

Du hast die Klasse T mit Ausbildung und Prüfung erworben?

(Nur) dann darfst du die genannten "Fahrzeuge" zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken fahren.

Viele Grüße

Michael

Hi,

Ich habe jetzt den A1 und T/L füherschein, kann ich damit auch Vollernter fahren?

Wenn Du den Führerschein hast, solltest Du doch normalerweise wissen, was Du fahren darfst?! Kurzfassung des ganzen: ja, darfst Du.

Die FeV ist ziemlich eindeutig, was Klasse T angeht:

"Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)."

Quelle: § 6 FeV, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Die Klasse L ist in Klasse T miteingeschlossen, Klasse A1 ist dem Fall irrelevant.

LG