Voller Urlaubsanspruch bei Einstellung ab dem 01.06?
Guten Tag :)
mich fange am 01.06 ein neues Arbeitsverhältnis an, ich habe einen jährlichen Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Werden diese 28 Tage auf den Rest des Jahres anteilig berechnet oder habe och ab dem 01.12 vollen Anspruch auf die ganzen 28 Tage? Vielen Dank :)
2 Antworten
Rechne 28 geteilt durch 12. Dann hast du die Tage, die du pro Monat Urlaub hast.
Und selbstverständlich hast du nur Anspruch für 7 Monate bis Jahresende.
Du hast nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Wenn du in einer vorigen Beschäftigung bereits Urlaubstage in Anspruch genommen hast, muss dein Ex-Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausfüllen und diese Tage werden bei deinem neuen Arbeitgeber angerechnet.
Wichtig hierbei: diese Regelung gilt nur für den gesetzlichen Anspruch.
Freiwillige oder tarifliche zusätzliche Urlaubstage, die gewährt werden, werden meist über eine Zwölftelregelung berechnet. Also nur anteilig.
emesvau
Falsch. § 4 BUrlG.