Vogelspinnen gewerblich verkaufen, Bestimmungen?

2 Antworten

Du musst die Sache aus verschiedenen Rechtsgebieten betrachten:

  • Gewerberecht: Tierzucht ist Urproduktion und somit nie als Gewerbe anzumelden.
  • Artenschutz: Je nachdem, wie deine Art in den Anlagen zur EU-ArtenschutzVO gelistet ist, musst du dem Käufer einen Herkunftsnachweis mitgeben (Anlage B) oder eine EU-Vermarktungsgenehmigung beantragen (Anlage A).
  • Tierschutzrecht: Eine Erlaubnis zur gewerblichen Tierzucht brauchst du nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, wenn die Erlöse voraussichtlich 2.000 €/jährl. übersteigen.
  • Steuerrecht: Da kenne ich mich nicht so aus. Ich gehe davon aus, dass du die Einkünfte auch erst versteuern musst, wenn du als gewerblicher Züchter gilst (siehe Tierschutz).
  • Haltung gefährlicher Tiere: Euer Gifttiergesetz kennst du ja...

Eine Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz muss gegeben sein.

S4NTF0RX 
Fragesteller
 27.02.2022, 06:21

Hey, danke für die Antwort und sorry für meine verspätete Rückmeldung! Sieht das denn bei Wirbellosen genau so aus ? Gibt es dazu ein Antragsformular oder sonstiges ?

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