vogel mit luftgewehr getötet, nachbar klagt, geht das?

21 Antworten

Du hast sicher an Hand der - teilweise sehr polemischen - Antworten hier schon gemerkt, dass das was du gemacht hast MORALISCH nicht sonderlich anerkannt ist. Ich möchte mich dem auch anschließen! Aber ich möchte auch kurz auf die rechtliche Seite, und die hast du ja angesprochen - eingehen:

Luftgewehre sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetztes. Ob du sie besitzen darfst hängt von deinem Alter ab. Sofern ja, darfst du damit auch schiessen wenn du niemanden gefährdest! Also auf einem Schiessstand, natürlich auch auf eigenem Grund und Boden und sogar auf freiem Gelände (obwohl das mit der Gefährdung dort wohl nur sehr schwer in den Griff zu kriegen ist :-), aber es gibt ja auch z.B.: Schottergruben)

Und ja, du darfst eine Amsel erschiessen (obwohl ich es nicht gut finde!). Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf WIRBELTIERE und nicht auf Vögel (siehe z.B.: Italien, Singvögel fangen)

Wenn du also dabei niemanden gefährdet hast, no Problem. Wenn du in Richtung des Nachbarn geschossen hast und der sich gefährdet fühlt, und dich deswegen angezeigt hast, könnte es Probleme geben. (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, eventuell Waffenverbot, Beschlagnahme der Waffe, etc.) Wenn er dich nur deswegen angezeigt hast WEIL du die Amsel erschossen hast, und bei dem Schuss niemand gefährdet werden konnte, passiert gar nix. Aber nochmal: hör auf mit dem Schmarrn! Waffen sind nix gutes, das ist meine persönliche Meinung :-)


Isegal237  28.06.2023, 03:40

Nein das ist das geilste was es gibt Stare ab ballern ja ich komme vom Dorf

tannhaus  08.05.2014, 22:04

Vögel sind Wirbeltiere...

Solche Fragen lese ich immer dann, wenn sie schon fast anderthalb jahre alt sind menno -.-

Aber mal zu diesem Thema die MORAL von der Geschicht was andere Leute denken .. Interessiert mich nicht ! Mit Gesetzes Texten und zitaten und seiner Meinung um sich schmeissen kann aber auch mittlerweile wirklich jeder was !? Naja okay in Ordung war das ehrlich nicht aber und zumindest sehe ich das so wer Jung ist macht oftmals dummheiten aber das hier ist keine entschuldigung dafür,dass du tiere quälst merk dir das schonmal im vorraus als nächstes solltest du dich erkundigen ob die Amsel unter Naturschutz steht :http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/wissenswertes/roteliste/10221.html: Ansonsten Google hilft sollte dies der Fall sein bekommst du ein Problem mit der Artenschutzbehörde, wenn das zur Anzeige gebracht wird. Sollte der Vogel jemanden gehört haben musst du damit rechnen das du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen könntest.Was das Luftgewehr angeht mach dich bitte selber schlau das problem an solchen Frage antwort spielchen hier ist das jeder hier Klugscheissen und mit reden will aber trotz Abschluss,Examen oder sonst was ein Kenntnisstand von einem Sack Mehl hat man findet genug Gesetzesauszüge und dergleichen wo beschrieben ist was man darf und was nicht zu deinem Gewehr es zählt nicht als Waffenscheinpflichtige Waffe aber soweit ich das noch in erinnerung habe, kannst du wenn du ein bestimmtes Mindestalter erreicht hast (solte ich falsch liegen dann erst ab 18) das Gewehr auf deinem Grundstück benutzen und so viel rumballern wie du willst ! Vorrausgesetzt ist da aber auch das du niemanden damit belästigst oder gefährdest einfach gesagt das einzige was dein NAchbar kann ist die Polizei wegen Lärmbelästigung rufen und dir Greenpeace Leute auf dem Hals hetzen so viel zum thema du solltest also in Zukunft dir 5 mal überlegen wie du handelst und ,wenn du handelst deine risiken mit einkalkulierst.. Das mit Gewehren,Schwertern,Messern und sonstigen Waffen ist schon eine heikle sache aber sobald man Waffen gegen Lebewesen richtet zieht man dabei meist schnell bei der Justiz den kürzeren und auch, wenn es aus meiner Sicht eine unnötige Aktion war und der Vogel auch ein Lebwesen ist mit Gefühlen und so weiter werde ich jetzt nicht gleich schreien oh mein Gott du böser böser Mensch du daran sieht man wie Verweichlicht und Bekloppt unsere Gesellschafft ist (Aber das umfasst ein breites spektrum zu meinem Argument und passt hier nicht ganz hin) Jedenfalls in deinem fall ein blaues Auge haste verdient,Waffe weg nehmen kaputt machen, Taschengeld weg und ganz lange Hausarrest ist strafe genug hoffe du nimmst dir das zu Herzen und meine verspätete Nachricht bringt dennoch was :)

§ 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet[...]

Wenn Dein Nachbar die Tat bei der Polizei angezeigt hat, werden sie dort Ermittlungen durchführen. Sie werden Dich auch zur Vernehmung vorladen und prüfen, weshalb Du Zugriff auf ein Luftgewehr hast. Wenn es den Eltern gehört, können die sich evtl. auch warm anziehen.

Bis zum Staatsanwalt geht die ganze Sache nun auf jeden Fall. Der entscheidet dann, ob er die Sache vor Gericht bringt.

Warum machst Du auch so etwas? Wolltest Du mal Gott spielen und einfach Lebewesen töten?

Er klagt dich sicher nicht an, das kann nur der Staatsanwalt. Der Nachbar kann lediglich eine Anzeige erstatten.

Meines Erachtens könntes du wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und evtl. sogar Waffengesetz belangt werden. Die Waffe könnte als Tatmittel der Einziehung unterliegen (d.h. sie würde beschlagnahmt und du siehst sie nie wieder).

Wie de siehst, kann fast keiner was genaues sagen. Alles nur Vermutungen und Halbwahrheiten. Wenn Dein Nachbar auch die Schlachtereien anklagt find ich ihn in Ordnung, aber das macht der bestimmt nicht. Du bist hier im Falschen Forum mit Leuten die meist nur ihre "persönliche Gefühlsmeinung" abgeben. Geh zu einem Anwalt dann weist ganz genau Bescheid alles andere hier ist nur Prosa.