Also das ist rein rechtlich schon eine sehr schwierige Frage, und weder ist es "unverschämt" was du da gemacht hast, noch würde ich das so pragmatisch sehen dass du "halt kein gültiges Ticket" hattest. Manche machen es sich hier schon sehr leicht finde ich :-)
Also zuerst einmal: ABGs sind KEINE Gesetzte und nur weil etwas in AGBs steht heißt das noch lange nicht dass es rechtswirksam vereinbart werden kann oder worden ist.
Stell dir mal vor ein Kinobetreiber würde vor der Vorstellung Tickets verkaufen, nach der Vorstellung beim Verlassen des Kinosaals diese kontrollieren und dann 20 Euro "Bußgeld" kassieren, weil das Ticket erst morgen gültig ist und in den AGBs ausdrücklich steht dass man nicht ohne gültigem Ticket ins Kino darf ..... da würde jetzt jeder schreien NIEMALS. Das ist jetzt sicherlich überzogen, aber im Prinzip ist dir nix anderes passiert ...
Kern dieser AGB Geschichten ist meistens die Frage ob Teile dieser AGBs für den Verbraucher "unerwartet" waren er "mit ihnen nicht rechnen musste" oder sie gar sitttenwidrig sind. Das ist natürlich eine Frage die man so pauschal nicht beantworten kann, das kommt auf die spezielle Situation an so dass ich es von hier aus auch nicht wirklich beurteilen kann. Du fährst offensichtlich viel Bahn, das würde eher gegen dich sprechen, wie deutlich sieht man beim Kauf oder am Ticket den Gültigkeitsbeginn, wie weit weiß "Otto Normalverbraucher" davon usw...
Letztlich würde im Falle einer Klage ein Zivilrichter diesen Sachverhalt beurteilen müssen und dann auf dieser Basis dir oder der Bahn Recht geben.
Ich würde es aber nicht so weit kommen lassen. Wie du ja selbst schreibst ist es schwierig bei solch großen Gesellschaften den "richtigen" Verantwortlichen zu finden. Das ist meiner Meinung auch zum Teil beabsichtigt. Versuch mal bei einem Mobilfunkbetreiber jemand anderen ans Telefon zu bekommen außer den Callcentermitarbeitern ....
An deiner Stelle würde ich ein Einschreiben an den Vorstand der Bahn richten in dem du den Sachverhalt erklärst. als Mindestmaß an Kulanz würde ich meinen dass man dir die 21,- Euro für das BW Ticket zurückerstattet.
Ich mein ganz ehrlich: nach dem Grundsatz semper audiatur altera pars, man höre immer auch die andere Seite muss man fairerweise natürlich hinzufügen dass es meistens die ehrlichen und dummen wie dich trifft :-) Allerdings würde ich nicht meine Hand ins Feuer dafür legen, dass manche ABSICHTLICH ein BW Ticket kaufen, vor 9:00 Uhr fahren weil es wahrscheinlich BILLIGER ist. Das will man als Bahnbeteiber natürlich verhindern, und wie soll der Zugbegleiter jetzt wissen zu welcher "Sorte" sein Schwarzfahrer gehört .......