Kleb nächstes Mal mehr Geld ein ;-)

Im Ernst, strafrechtliche Konsequenzen hat es nur, wenn Dein Lehrer oder Dein Schuldirektor Dich dafür anzeigen.

Nach dem Schulgesetz stehen jedoch diverse Maßnahmen zur Auswahl, von mündlicher Verwarnung oder Tadel bis hin zur Klassen- oder Lehrerkonferenz. Dementsprechend könnte auch ein Schulverweis dabei herauskommen. Die Konsequenzen dürften wohl davon abhängen, was Du bisher so auf dem Kerbholz hast, d.h. ob Du ein "Unterrichtsstörer" bist oder Dir schon andere Dinger geleistet hast. Wenn Du Glück hast, bleibt es bei dem Gespräch mit Deiner Mutter.

Ich glaube nicht, dass jemand Dir allein aus Boshaftigkeit die Zukunft verbauen will.

Dass die Idee absolut hohl ist, hätte Dir mit 17 jedoch klar sein müssen.

Ich persönlich würde Dich zur Strafe mindestens die Klausur wiederholen lassen und zwar mündlich, damit Du den Stoff dann auch wirklich gebüffelt hast.

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In Karl-Marx-Stadt. Das bleibt übrigens auch so, wenn man einen neuen Personalausweis bekommt. Die Stadt hieß zum Zeitpunkt der Geburt so und deshalb bleibt das.

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§ 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet[...]

Wenn Dein Nachbar die Tat bei der Polizei angezeigt hat, werden sie dort Ermittlungen durchführen. Sie werden Dich auch zur Vernehmung vorladen und prüfen, weshalb Du Zugriff auf ein Luftgewehr hast. Wenn es den Eltern gehört, können die sich evtl. auch warm anziehen.

Bis zum Staatsanwalt geht die ganze Sache nun auf jeden Fall. Der entscheidet dann, ob er die Sache vor Gericht bringt.

Warum machst Du auch so etwas? Wolltest Du mal Gott spielen und einfach Lebewesen töten?

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Je nachdem, was dort genau über Dich veröffentlicht wurde, kannst Du Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung erstatten.

Normalerweise ist es recht erfolglos, diese Delikte anzuzeigen, weil die Staatsanwaltschaft Dich auf den Privatklageweg verweist. Dies ist ein kompliziertes Verfahren, kostet Dich Geld (auch im Vorfeld, auch Anwälte lassen sich in diesen Fällen oft im Voraus bezahlen) und weil man Beleidigungen oft nicht stichhaltig beweisen kann, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Aber: In diesem Fall würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Aufgrund der Veröffentlichung im Internet für ein großes Publikum ist es sehr gut möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt. Es wird, wenn derjenige Ersttäter ist, nicht viel an Strafe für ihn rumspringen. Aber die Tatsache, dass er mal vor einem Jugendrichter antreten muss, ist wichtig. Dann macht er so einen Mist nicht mehr und auch Leute aus seinem Umfeld werden es vielleicht sein lassen.

Man darf nicht immer sagen "die Polizei hat besseres zu tun". Auch kleinere Straftaten sind trotzdem Straftaten und außerdem ist auch die persönliche Ehre ein wichtiges Rechtsgut. Ansonsten wäre das eben auch nicht im Strafgesetzbuch genannt.

Was Du tun kannst, ist, der Polizei "zu helfen". Mache Screenshots von dem Profil, protokolliere die Zeit und die Dauer, die das Profil mindestens mit dem beleidigenden Inhalt online war, sowie evtl. die Anzahl der Zugriffe auf das Profil (ich weiß nicht, ob das bei FB angezeigt wird). Wenn Du vorab alles an wichtigen relevanten Daten sammelst, hilfst Du dem Ermittler, zielgerichtet zu arbeiten.

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