Versorgungsausgleich Scheidung zu meinen Lasten?

3 Antworten

Falls Dein Mann während der Ehe keine Rentenpunkte erworben hat, muss er natürlich auch nichts ausgleichen. Wenn Du aber auf der anderen Seite Rentenpunkte erworben hast (z.B. durch Kindererziehungszeiten), so musst Du davon die Hälfte an ihn abgeben.

Daran lässt sich grundsätzlich nichts ändern. Unter Umständen steht Dir zum Ausgleich beim Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) ein Anspruch gegen Deinen Mann zu. Dieser Zugewinnausgleich ist aber nicht automatisch Gegenstand des Scheidungsverfahrens, sondern muss zusätzlich beantragt werden. Dafür brauchst Du einen Anwalt.

Ansonsten gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, den einseitigen Ausgleich Deiner Rentenpunkte an Deinen Mann zu verhindern. Und zwar dann, wenn er bislang in seinem Leben überhaupt noch keine oder nur sehr wenige Rentenpunkte erworben hat. In diesem Fall könnte es nämlich sein, dass ihm die Rentenpunkte, die er von Dir bekommt, gar nichts nutzen. Um aus der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt eine Rente zu bekommen, muss man nämlich eine gewisse Mindest-Punktzahl haben. Wenn man diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, gehen die vorhandenen Rentenpunkte verloren. Es könnte also sein, dass zwar bei Dir die Rentenpunkte weggehen, Deinem Mann aber nichts nützen, weil er trotz dieser zusätzlichen rentenpunkte von Dir die Mindestpunktzahl nicht erreicht. In diesem Fall kannst Du beantragen, dass der Versorgungsausgleich wegen "Unwirtschaftlichkeit" nicht durchgeführt wird. Allerdings muss man das Gericht erfahrungsgemäß ausdrücklich darauf hinweisen. Denn in den Rentenauskünften steht davon nichts, und die Richter kommen meistens nicht von selbst darauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

eilathan2 
Fragesteller
 03.03.2021, 13:40

Vielen Dank für die Infos. Ich frage mich nur, warum meine Anwältin mich darauf nicht aufmerksam macht. Sie hat in ihrem Schreiben lediglich dazu geraten, meinen Mann zu bitten zu verzichten und die Summe die mir zur Lasten gelegt wird über den Zugewinn mit auszugleichen... verstehen tue ich das Ganze allerdings überhaupt nicht, denn dieses Juristen-Deutsch ist einfach nur kompliziert

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Erdianer  03.03.2021, 17:40
@eilathan2

Wenn Du etwas nicht verstehst - Scheidung ist zum Teil wirklich kompliziert - dann musst Du das der Anwältin sagen und sie soll es Dir anhand von Beispielen erklären und wie sie bereits erwähnt hat, über den Zugewinn einfordern bzw. nachträglich einklagen.

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Im Zuge der Scheidungsverfolgung wird ( über ein Gericht ! ) festgelegt , welche der beiden Personen Ausgleichpflichtig ist . Das ist zu 99% derjenige , der während der gemeinsamen Ehe mehr Geld ( offiziell! ) verdient hat und entsprechend mehr Rentenanwartschaften angesammelt hat.

Mich verwirrt sehr, das Du irgendetwas von einem "Versorgungsträger" erhalten hast. Normalerweise legt das Gericht fest, wer wie viel Zahlen muss und leitet diese Daten dann an die RVA weiter.

Von der erhält dann der Begünstigte und der Ausgleichspflichtige ein entsprechenden Schreiben, das die "Rentenpunkte" entsrepchend umverteilt worden sind.

Hattet Ihr keinen gerichtlichen Einigungstermin, wo das alles besprochen und festgelegt worden ist ?


eilathan2 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:54

Bislang nicht. Das Schreiben habe ich vom Anwalt erhalten. Mein Mann hat eine private Altersversicherung für uns beide abgeschlossen

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wolfman74  03.03.2021, 13:00
@eilathan2

Ich rate Dir sehr dazu , Dir einen Anwalt für Familienrecht zu suchen und dich entsprechend beraten zu lassen . Es geht hier um viel, wirklich viel Geld, was dir sonst durch "die Lappen" geht.

Die Scheidungsverfolgung behandelt nicht nur den Zugewinnausgleich, sondern ggf. auch noch Unterhalt, den er Dir nun zahlen muss, sowie etwaige Vermögenswerte, die während der Ehe "entstanden sind" .

Alleine beim Unterhalt kommen in 2-3 Jahren schnell 30-40 T€ zusammen, wenn Du diese nicht "mitnehmen" willst. Dagegen ist der Anwalt mit ggf. Kosten in Höhe von EUR 3000.- eine sehr sehr gute Investition.

Lasse Dich nicht abziehen, sondern wehre dich !

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wenn es zu deinen Lasten ist, dann musst du Rentenpunkte an deinen (noch)Ehemann abgeben. Deine Rente verringert sich dadurch und seine steigt.


eilathan2 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:34

Da ich überwiegend in der Kinderbetreuung Hausfrau und geringfügig beschäftigt war, habe ich selber aber doch gar keine gesetzlichen Rentenansprüche erworben.

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jofischi  03.03.2021, 12:37
@eilathan2

kläre das mit dem Versorgungsträger. Normalerweise müsstest du eine Auflistung der Rentenpunkte beider Parteien bekommen und dazu eine Info, was an wen abgegeben wird.

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