Versetzung von einem Gymnasium zur Oberschule Sachsen?

2 Antworten

Also zuerst einmal komisch,dass du nicht ausgleichen kannst,normalerweise geht das mit einer 3. In Niedersachen ist es so,dass du sogar eine 5 haben darfst und weiter kommst,erst ab zwei 5en muss man eine davon ausgleichen. Du kannst auf eine Oberschule gehen und z.B. den Realschulzweig besuchen. Dort kommst du direkt in die 10. Klasse und bleibst also nicht sitzen. Solltest du den Realschulabschluss mit besser als 3,0 bestehen,bist du auch wieder fürs Abitur zugelassen und kannst wieder aufs Gymnasium gehen. So ist es zumindest in Niedersachen,denke aber das ist überall so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Killer1772828 
Fragesteller
 12.07.2023, 02:38

Leider nicht xD in Sachsen ist es komplett anders ist eigentlich dämlich aber ist halt so

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Killer1772828 
Fragesteller
 12.07.2023, 02:41
@le923

Ich weiß, ich stimme dir zu 100% zu ist komplett dumm gemacht aber leider ist es so

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Einmal schnell das Landesrecht Sachsens gegoogelt:

1. In den Fächern 
a)Deutsch,
 [...]
h) Biologie,
[...]
kann die Note „ungenügend“ nicht und die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem der genannten Fächer ausgeglichen werden;
Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2637-Schulordnung-Gymnasien?follow_successor=no#p27

Müsste also doch auszugleichen sein ... laut dem Schulrecht deines Landes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin