Verpflichtungserklärung?


06.12.2022, 09:11

die auslanderbehörde hat meiner verlobten eine verplichtungserklärung gegeben, da sind zwei kästchen auf der rückseite. „Glauphaft gemacht und Nachgewiesen" angekreuzt ist, wird es einfacher sein, ein Visum zu bekommen. Welches ist besser? Ihre Antwort ist mir wichtig, ich warte auf Ihre Antwort.

annie80  06.12.2022, 09:11

Was genau ist deine Frage?

Safiye914 
Fragesteller
 06.12.2022, 09:18
Wenn eines dieser Kästchen angekreuzt ist, bekomme ich dann ein Visum? Bitte antworten, falls es jemand weiß.

3 Antworten

Letztlich ist es egal, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde, selbige ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Visums, da eben verhindert werden soll, dass staatliche Leistungen erbracht werden müssen. Insofern wirkt sich das weder positiv noch negativ aus, sondern stellt ein klares Ja/Nein-Kriterium dar; besteht finanzielle Leistungsfähigkeit, gilt "Ja", ansonsten "Nein".

Aber: Das ist nur ein, wenn auch entscheidendes Kriterium, ein Anspruch auf ein Visum entsteht daraus nicht, es wäre nur ein zwingender Versagungsgrund.

Safiye914 
Fragesteller
 06.12.2022, 09:21

Es wurde meiner Verlobten mit dem Vermerk "nachgewiesen" geschenkt.

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HugoHustensaft  06.12.2022, 09:24
@Safiye914

Soweit es sich also nicht um eine Fälschung handelt, hat der Schenker bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, eine Bürgschaft abgegeben und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen.

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Safiye914 
Fragesteller
 06.12.2022, 09:27
@HugoHustensaft

keine Fälschungen.

Garantiert die Verpflichtungserklärung in diesem Fall, dass ich ein Visum bekomme?

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HugoHustensaft  06.12.2022, 09:29
@Safiye914

Nein, das ist nur eine zwingende Voraussetzung, ein Anspruch auf ein Visum resultiert daraus nicht, die fehlende Erklärung wäre aber ein triftiger Versagungsgrund.

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Safiye914 
Fragesteller
 06.12.2022, 11:57
@HugoHustensaft
Sie sagten, die Verpflichtungserklärung sei obligatorisch.
Soweit ich weiß, gibt es keinen Grund, kein Visum zu bekommen, wenn alle Bedingungen erfüllt und nachgewiesen sind.
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HugoHustensaft  06.12.2022, 12:32
@Safiye914

Wo ist jetzt der Widerspruch zu meinen Aussagen?

Ohne Verpflichtungserklärung gibt es kein Visum - triftiger Versagungsgrund -, aber mit besteht kein Anspruch, weil alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die Erklärung ist nur eine davon.

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Nachgewiesen ist immer besser als glaubhaft gemacht. Beispiel: du erzählst mir, dass du einen Führerschein hast und ich glaube dir, weil ich dich für einen ehrlichen Menschen halte. Das ist dann glaubhaft gemacht. Wenn du mir aber deinen Führerschein zeigst, dann hast du nachgewiesen, dass du tatsächlich einen hast! Und in eurem Fall heißt das, ihr habt nachgewiesen, dass deine Verlobte für sich selbst aufkommen kann und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Safiye914 
Fragesteller
 06.12.2022, 09:30

Ich hoffe, es wird so sein, wie Sie sagen, denn wir haben uns viel Mühe gegeben.

Danke für Ihre Antwort

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OpaNoby  06.12.2022, 09:34

Ich habe nur versucht dir den Unterschied zu erklären. Inwieweit das Einfluss auf die Visaerteilung hat, hängt auch noch von anderen Faktoren ab. Aber immerhin ist dieser Punkt positiv!

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Es ist angekreuzt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde. Ich denke mal, dass sich das positiv auf ein Visum auswirkt, da nicht anzunehmen ist, dass sie staatliche Hilfen beanspruchen muss.