Vermummungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Hallo zusammen,
Ich habe vor an Halloween etwas weiter wegzufahren um einen ehemaligen Schulkameraden zu besuchen.
Mein Kostüm verdeckt mich von Kopf bis Fuß, und zwar so stark dass man nicht einmal mehr geschlechtlich erkennen kann.
Ich habe gehört dass das Vermummungsverbot nur gilt wenn man an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt oder auf dem Weg zu einer solchen ist, oder greift das auch auf den Alltag über ?
Wir werden des Öfteren mit Bahn und Bus fahren, die Verkleidung besteht aus verdammt vielen Einzelteilen und ist daher extrem aufwendig an - und auszuziehen. Der Helm erlaubt es mir die obere Hälfte meines Gesichts bis zur Nase aufzudecken, was dann ja aber auch nicht viel bringt wenn ich eine Maske drunter trage.
2 Antworten
Es gibt kein generelles Vermummungsverbot. Selbst auf Demonstrationen ist eine Vermummung nur verboten, wenn sie mit der Absicht erfolgt, bei einer Straftat nicht identifiziert werden zu können. Beispielsweise dürften Muslima mit Gesichtsschleier demonstrieren.
Etwas anders gelagert ist es, wenn ich im Bereich des privaten Hausrechtes bin. Ich dürfte Dir den Zutritt zu meinem Haus verwehren, wenn Du vermummt bist. Das wird dann relevant, wenn eine Privatgesellschaft, was ÖPNV i. d. R. ist, ein allgemeines Transportangebot (Fahrplan und Ticketautomat usw.) macht. Dies schließt i. d. R. mit ein, das für Zeittickets, Ermäßigungen o. ä. eine Person identifiziert werden können muss. Hier müsste also die Möglichkeit gegeben sein, Deinen Persönlichen mit Deinem Gesicht zu vergleichen. Mehr aber auch nicht.
Nein im Alltag greift das normalerweise nicht...
LG und ich hoffe ich konnte dir helfen!