Vermummungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln?

2 Antworten

Es gibt kein generelles Vermummungsverbot. Selbst auf Demonstrationen ist eine Vermummung nur verboten, wenn sie mit der Absicht erfolgt, bei einer Straftat nicht identifiziert werden zu können. Beispielsweise dürften Muslima mit Gesichtsschleier demonstrieren.

Etwas anders gelagert ist es, wenn ich im Bereich des privaten Hausrechtes bin. Ich dürfte Dir den Zutritt zu meinem Haus verwehren, wenn Du vermummt bist. Das wird dann relevant, wenn eine Privatgesellschaft, was ÖPNV i. d. R. ist, ein allgemeines Transportangebot (Fahrplan und Ticketautomat usw.) macht. Dies schließt i. d. R. mit ein, das für Zeittickets, Ermäßigungen o. ä. eine Person identifiziert werden können muss. Hier müsste also die Möglichkeit gegeben sein, Deinen Persönlichen mit Deinem Gesicht zu vergleichen. Mehr aber auch nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Nein im Alltag greift das normalerweise nicht...

LG und ich hoffe ich konnte dir helfen!

Woher ich das weiß:Hobby – Alles rund um Züge&Bahn, Save🇺🇦now don't rebuild it later!
ShirouSenshii 
Fragesteller
 23.10.2021, 00:09

Vielen Dank !

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