Vermieter reagiert trotz meines Anschreibens nicht,was kann ich machen?

6 Antworten

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Bin kein Jurist, aber würde, wenn ich in dieser Situation wäre, folgendes tun:

  • entsprechende Mietrechtsparagraphen lesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/536.html - https://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
  • Vermieter anschreiben (schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, zusätzlich ein Scan des Schreibens per E-Mail) und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels auffordern. Dabei Mietminderung oder Ersatzvornahme ankündigen für den Fall, dass der Vermieter mit der Behebung des Mangels in Verzug gerät. (In diesem Fall wohl eher Ersatzvornahme, da man in einer ungeheizten Wohnung nur schlecht wohnen kann - da nützt dann auch die Mietminderung nicht viel)
  • Ggf. Heizungsfirma selbst beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten vom Vermieter einfordern. Wenn er die nicht zahlt, dann die Kosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen und das Geld entsprechend einbehalten.

Vielleicht hast du eine Hausverwaltung. Falls ja musst du dich dort melden.


kevin1905  28.10.2021, 00:00

Kommt drauf an, denn die Hausverwaltung hat erstmal nichts mit dem Sondereigentum, der vermieteten Wohnung zu tun, wenn es nicht zeitgleich auch eine Sondereigentumsverwaltung ist.

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Du kannst ihm androhen, die Miete zu kürzen zum Beispiel! Hole Dir rechtlichen Rat ein und kürze die Miete entsprechend!


schoschi06  27.10.2021, 23:08

Nach 3.Tagen wohl kaum !

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verreisterNutzer  27.10.2021, 23:10
@schoschi06

Ich sag ja, da ist rechtlicher Rat gefordert! Ich glaube sogar, rückwirkend ab Information des Vermieters.

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kevin1905  28.10.2021, 00:02
@schoschi06

Eine Frist von 3-4 Tagen gilt in der Rechtsprechung als angemessen bei ausgefallener Heizung.

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schoschi06  28.10.2021, 00:07
@kevin1905

Nach Kenntnisnahme des Vermieters, die wir ja alle wissen sehr Variabel sein kann !

Eine Frist von 3-4 Tagen gilt in der Rechtsprechung als angemessen bei ausgefallener Heizung.

Ist ein Witz in der Rechtsprechung !

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habe meinem Vermieter auch vorgestern per E-Mail geschrieben !

Versuch es mal mit anrufen, ist zwar altmodisch funktioniert aber meistens !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen, bis wann er den Mangel zu beseitigen hat. Beseitigt er ihn nicht, kannst du die Miete mindern oder selbst eine Heizungsfirma beauftragen. Den Rechnungsbetrag verrechnest du dann mit deinen nächsten Mietzahlungen


schoschi06  27.10.2021, 23:14

oder selbst eine Heizungsfirma beauftragen.

Ganz schlechte Idee, wer eine Firma bestellt, ist der Auftraggeber und zahlt die Rechnung !

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kevin1905  28.10.2021, 00:00
@schoschi06
Ganz schlechte Idee, wer eine Firma bestellt, ist der Auftraggeber und zahlt die Rechnung !

Kalte Wohnung, schlechtere Idee.

Grundsätzlich richtig, was du schreibt, aber

Eine Wohnung die sich auf die vorgegeben Werte heizen lässt, ist mangelhaft, der Vermieter hat diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. Tut er das nicht droht man die Ersatzvornahme an und beauftragt die Firma. Die Kosten behält man einfach von der Miete ein. Fertig.

Von einer Mietminderung wird die Bude nicht wärmer.

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ZWIEBELMANN  28.10.2021, 10:06
@schoschi06

Natürlich. Nur kann dann der Rechnungsbetrag von der Mietzahlung abgezogen werden. Zb. Einen Monat keine Miete zahlen

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