Vermieter dekoriert vor unserer Tür und räumt nichts weg?
Hallo,
wir wohnen im gleichen Haus wie unsere (neuen) Vermieter.
Wir haben alle eine eigene Haustür. Unsere Vermieter sind leider sehr faul, daher sieht es vor ihrer Tür dementsprechend unordentlich aus was ich persönlich nicht mag.
Jetzt hatten sie aber Mitte April Ostereier vor die eigene Tür an die Bäume gehangen aber auch direkt vor unserer Tür. Klar, ist alles ihr Grundstück aber genervt hat es mich dennoch weil ich es total kitschig und hässlich finde. Dachte aber ok naja ist halt nicht unseres.
Die Eier hängen immernoch am Baum und die Verpackung der Eier liegt offen seitdem vor deren Tür! Ich bin so kurz davor die Eier abzumachen und denen in diese Box zu legen. Es nervt mich so sehr!
Leider kann man mit denen auch nicht sprechen weil die uns gegenüber sehr unfreundlich sind und uns auch aus dem Weg gehen. Wir bekommen nichtmal ein Hallo wenn man sich vor der Tür sieht. Das war mit unseren vorherigen Vermietern total anders :(
Die neuen haben ein riesiges Problem mit uns weil wir hier eine kleine Miete immer gezahlt haben und sie möchten gerne utopische Summen verlangen (haben sich verschätzt beim Hauskauf) was aber nicht zugelassen ist. Die Miete durfte „nur“ um 20% erhöht werden.
Denkt ihr ich kann deren Deko vor unserer Tür wegmachen?
Ich wurde sogar schon von unseren Gästen drauf angesprochen warum ich die Osterdeko noch hängen habe :(
Gehört das Stück Grundstück zu eurer Miete, habt ihr Nießbrauch?
Also wir sind verantwortlich für unseren Garten bzw auch den Teil vor unserer Tür. Wir müssen z.B. die Hecken schneiden etc
4 Antworten
Was vor der Wohnungstüre deponiert oder dekoriert ist und dem Vermieter gehört, musst Du leider Gottes dulden. Es geht Dich nichts an, auch wenn es sich bekanntöich über manchen Geschmack streiten lässt.
Du könntest Dich einzig und allein auf den Brandschutz berufen.
Ich denke auch, es würde eskalieren, wenn Du an die Sachen des Vermieters rangehst.
Aus solchen und anderen Gründen würde ich auch niemals mir den Vermietern in einem Haus wohnen wollen.
In 9 Tagen ist die Osterzeit vorbei und dann kommt der Kram sowieso weg.
da kannst du aber nichts machen außer ggf. ausziehen.
Wie diese Geste aufgenommen wird, ist schwer einzuschätzen; strafbar machst du dich jedenfalls nicht.
Für alle Schlauen: ja, dass BGB kann das reglementieren, eine Klage wäre aber mega albern!