Verletzung des Steuergeheimnisses?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur dann, wenn die Person anhand der gegebenen Informationen identifiziert oder identifizierbar ist, siehe AEAO zu § 30 AO Tz. 1.1:

Durch das Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, die einem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten Person in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bis c AO genannten Verfahren über identifizierte oder identifizierbare (lebende oder verstorbene) natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen bekannt geworden sind. Es ist unerheblich, ob diese Informationen für die Besteuerung relevant sind oder nicht.
Eine (lebende) natürliche Person gilt als identifizierbar, wenn sie mit vorhandenen oder zugänglichen Mitteln direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, bestimmt werden kann (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Entsprechendes gilt nach § 2a Abs. 5 AO für Verstorbene sowie für Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Wurden solche personenbezogenen Daten so weit anonymisiert, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, unterliegen sie nicht mehr dem Steuergeheimnis (Ausnahme: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; siehe Nr. 1.5 des AEAO zu § 30).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nicht unmöglich.

Besser die Gosche darüber halten :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Kittyka2 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:11

Aber wir haben hier an der Finanzschule andauernd Lehrer, die solche Anekdoten erzählen

0
Agamemnon712  27.04.2024, 08:12
@Kittyka2

Wenn Du glaubst, daß sie sich dadurch falsch verhalten, dann informiere deren Vorgesetzte.

0
Kittyka2 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:17
@Agamemnon712

wenn eine Lehrerin für Abgabenordnung sowas sogar erzählt, die wird das Steuergeheimnis wohl kennen.

0
Agamemnon712  27.04.2024, 08:18
@Kittyka2

Das ändert nichts an meiner Antwort bzw. an meinem vorigen Kommentar :)

0