Verkürzte Kündigungsfrist - schriftliche Bestätigung?
Hallo,
ich habe bei meinem jetztigen AG im September fristgerecht auf 31.12. (beier 3 monatiger Kündigungsfrist).
Nun habe ich mündlich das Angebot bekommen bereits zum 31.11 aufzuhören.
Dies hab ich auch meinem neuen AG bereits mündlich gesagt und erwähnt das ich noch auf die schriftliche Bestätitgung warte.
Der neue AG wartet jetzt natürlich auf die schriftliche Bestätitgung und mein jetztiger AG lässt sich damit zeit.
Kann ich einfach selber ein Schreiben aufsetzen, sodass mir nochmal schriftlich bestätigt wird, dass ich auf 31.11 aus der Firma gehen kann?
Was sollte ich da rein schreiben und ist das rechtlich möglich?
1 Antwort
Es gibt keinen 31.11., aber egal.
Man kann nicht einfach vertragliche Kündigungsfristen verkürzen, 3 Monate bleiben 3 Monate. Verkürzte Fristen und damit Änderungen am bestehenden Arbeitsvertag bedingen der Schriftform.
Einzige Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag zum 30.11. oder eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, dass die Kündigungsfrist im beiderseitigen Einvernehmen von 3 Monate auf die gesetzliche Frist reduziert wird. Dann müsstest du erneut zu Ende November kündigen.