Verkäufer hat seine Ware bei Privatkauf wieder angenommen und will jetzt das geld nicht herausgeben?
Hallo Leute,
um es genau zu erklären. Ich habe bei einem Verkäufer privat ein Radio erworben. Dies ist aber kaputt gewesen, sodass ich es zurück gegeben habe. Er hat die Annahme nicht verweigert, das Radio ist seit einem Monat wieder in seinem Besitz. Jetzt möchte er mir das Geld aber nicht mehr geben. Wie sieht da die rechtslage aus ?
Was ist den der genannte Grund für seine Weigerung?
Es war ein Privatverkauf, er würde mir das Radio wohl wieder geben. Aber er hat es entgegen gekommen und es ist wieder in seinem Besitz und das seit einem Monat
3 Antworten
Wenn es weder Zeugen noch was Schriftliches gibt, dann kannst du dieses Bargeldgeschäft nicht nachweisen. Um welchen Betrag geht es? Untet 100 EUR? Wenn du nur zum Amtsgericht gehst und ein Mahnverfahren anstößt kostet es bereits für dich Gebühren. Ich würde mich auf solche üblen Geschäfte niemals einlassen. Buche es mal besser als Lehrgeld ab. Und das AG wird nur tätig werden wenn du Nachweise vorlegen kannst, allein die Behauptung reicht nicht aus.
was stand in der Anzeite - Radio defekt - du hast kein Recht auf irgendwas. der Verläufer wartet darauf dass du das Porto zahlst und er es wieder zu dir schicken kann
Wie sieht da die rechtslage aus ?
Bei einer berechtigten Forderung kannst Du das Geld zivilrechtlich einfordern oder einklagen.
Klicken: Richtig mahnen (an die eigenen Bedürfnisse anpassen!)
Und nein, die Polizei ist dafür nicht zuständig.
Und das alles ist nur dann sinnvoll, wenn man die Schuld des Beklagten nachweisen kann.