Verkäufer hat seine Ware bei Privatkauf wieder angenommen und will jetzt das geld nicht herausgeben?

WeltenWander67  26.04.2024, 10:06

Was ist den der genannte Grund für seine Weigerung?

Marcel22Wup 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:08

Es war ein Privatverkauf, er würde mir das Radio wohl wieder geben. Aber er hat es entgegen gekommen und es ist wieder in seinem Besitz und das seit einem Monat

3 Antworten

Wenn es weder Zeugen noch was Schriftliches gibt, dann kannst du dieses Bargeldgeschäft nicht nachweisen. Um welchen Betrag geht es? Untet 100 EUR? Wenn du nur zum Amtsgericht gehst und ein Mahnverfahren anstößt kostet es bereits für dich Gebühren. Ich würde mich auf solche üblen Geschäfte niemals einlassen. Buche es mal besser als Lehrgeld ab. Und das AG wird nur tätig werden wenn du Nachweise vorlegen kannst, allein die Behauptung reicht nicht aus.

was stand in der Anzeite - Radio defekt - du hast kein Recht auf irgendwas. der Verläufer wartet darauf dass du das Porto zahlst und er es wieder zu dir schicken kann

Marcel22Wup 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:13

Stand nicht defekt drauf

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Wie sieht da die rechtslage aus ?

Bei einer berechtigten Forderung kannst Du das Geld zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

Klicken: Richtig mahnen (an die eigenen Bedürfnisse anpassen!)

Klicken: Online-Mahnantrag

Und nein, die Polizei ist dafür nicht zuständig.

MrTuvok  26.04.2024, 10:19

Und das alles ist nur dann sinnvoll, wenn man die Schuld des Beklagten nachweisen kann.

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