Vergünstigter Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert?
Ich habe ein Handy von einem guten Freund für einen sehr günstigen Preis (250eur) gekauft. Das Handy wurde versehentlich von einem Arbeitskollegen unreparabel beschädigt.
Wir waren beim Hersteller des Handys dieser hat eine Bestätigung herausgegeben, dass das Gerät nicht m
ehr reparabel ist und ich habe vom Hersteller ein Gerät im tausch bekommen dh. ein überholtes gebrauchtes Gerät das hat mich 419 eur gekostet.
Das Gerät war aber zu diesem Zeitpunkt mehr Wert wie der Erwebspreis von 250eur
Welchen Betrag muss mir jetzt die Versicherung meines Arbeitskollegen erstatten, Den Kaufpreis 250eur ? oder den Wiederbeschaffungswert 419eur ? oder den Zeitwert ca. 600 -700 eur ? hat da jemand ne Ahnung oder einen ähnlichen Fall gehabt ?
3 Antworten
Die Versicherung setzt den Wert selber fest, meistens entsprechend der AGB‘s der durchschnittliche Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert.
Die Versicherung gesteht mir lt. schreiben aber nur 250 eur zu also den Kaufpreis für den privaten Erwerb des Gerätes dieser war aber ein freundschaftspreis das bringt mir aber keinen Ersatz
Das was es kosten würde, wenn Du Dir jetzt ein vergleichbares Gerät bei eBay o.ä. kaufen würdest.
Den Zeitwert. Dieser ist aber durch den wiederbeschaffungspreis gedeckelt.