Verdacht auf Asbest wo melden? Wie verfahren?
Unser Nachbar behauptet, dass der Boden seines Hauses Asbestverseucht ist. Er redet sehr oft viel Mist, aber wir wollten es dennoch wissen, um zu sehen, ob nicht eventuell auch bei uns ein Problem liegt. Wo muss man das melden oder wie wird das überprüft? Wie kann man Gewisstheit haben? Er wollte nicht sagen, woher er das weiß... Es ist doch sehr merkwürdig. Danke.
4 Antworten
Zuständig sind je nach Gebiet unterschiedliche Behörden: Bauaufsicht, Umweltamt, Gesundheitsamt, Arbeitsschutzbehörden oder Immissionsschutzbehörden; fragt dort nach, wer bei Euch zuständig ist. . Oder ihr beauftragt auf eigene Kosten einen öffentlich bestellten Sachverständigen, zu erfragen bei IHK oder Handwerkskammer.
Den Einwand verstehe ich nicht. Einen Gutachter bezahlt immer der, den ihn bestellt. Und natürlich sind die genannten Behörden für Asbestentsorgung und Anordnungen zur Behandlung von Asbest und Überwachung der Asbestentsorgung zuständig. Schließlich ist es ein Gefahrenzustand , wenn verbauter Asbest freigelegt oder bearbeitet wird.
Entsprechende Verfügungen zur Gefahrenabwehr sind schon massenweise erlassen worden; es ist nur länderweise sehr unterschiedlich geregelt, welche Behörde dafür zuständig ist.
Warum soll Anomisa 1 den Gutachter beauftragen und bezahlen, für das Grundstück des Nachbarn ? Wie kann man so einen Rat geben oder war das anders gemeint ?
Solange Asbest nicht bearbeitet wird, (d.h. gebohrt, gebrochen, geschliffen und so weiter) ist es nicht gefährlich! Bei Renovierungsarbeiten muss man allerdings Architekten, Handwerker zwingend informieren wenn ein Verdcht auf Asbest besteht.
Erst mal nicht in dem Boden bohren oder schneiden, dan sollte nichts passieren. Frag mal im Bürgerhaus oder Bürgerkrieg bei der Stadt
Niemand weiß davon etwas. Seine Ehefrau wollte das Haus verkaufen und ich vermute, dass er so Käufer abschrecken will, aber man weiß ja nie.
Wenn Asbest vorhanden ist, ist das nirgendwo zu melden. Sie dürfen nur nicht ohne entsprechende Eignung mit Asbest hantiern. Die ist eine Straftat und kann streng geahndet werden (§ 326 StGB).
Sie haben noch nie einen Gutachter aus eigener Tasche bezahlt, sonst würde Sie nicht einen so schlechten Rat geben.