Verbot einer Teilnahme an Beerdigung möglich?
Mein Patenkind in 2. Ehe verheiratet, 2 Kinder 11 und 14 Jahre aus 1. Ehe, hat sich das Leben genommen. Der 11j. lebt seit einem 1/2 J.beim Vater, die 14j. bei der Mutter und Stiefvater. Der 11j. wird hat seit ca. 1/2 Jahr einen Betreuer vom Jugendamt. Mein Patenkind hasste den Ex und es wurde dem Jugendamt mitgeteilt, dass eine Teilnahme des Ex an der Beerdigung nicht gestattet wird. Es wurden alternativen angeboten (Teilnahme mit dem Betreuer, mit dem er sich gut versteht, Teilnahme mit den Großeltern) alles wird vom Ex kategorisch abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass der Selbstmord durch die Wegnahme des Sohnes vor 1/2 Jahr, die ständigen Versuche, über das Jugendamt meinem Patenkind das Leben schwer zu machen (alle 1/4 Jahr kam eine neue Beschuldigung des Ex an das Jugendamt) mit ausgelöst war und ich weiß, dass mein Patenkind auf keinen Fall eine Teilnahme gewünscht hätte. Welche Möglichkeiten haben wir, gibt es eine schnelle einstweilige Verfügung, an wen muss man sich wenden? Danke für einen konstruktiven Vorschlag!!
11 Antworten
Hallo,
hmm ist eine Schwierige Situation, sowas ist natürlich nicht shön!
Aber ich finde, das JEDER das Recht hat sich zu Verabschieden.
Generelll weiß ich das man z.B. intern sich wünschen kann NUR der engste Familienkreis, das müssten die anderen dann akzeptieren und sich dann später jeder selbtst am Grab verabschieden!
Aber ich finde das nicht in Ordnung, man muss auch mal an die Kinder deknen!
ICh kenne zwar das Gefühl ich wollte die Feundin meines Vaters auch nicht auf der Beerdigung von meiem Opa dabei haben, aber wie gesagt JEDER hat das recht sich zu verabschieden, und das sollte man auch jedem gewähren!!
Bitte keinen Hass am Grab!
Bittet den Exmann eures Patenkindes darum, sich etwas im Hintergrund zu halten! Das ist das Einzige, das ihr tun könnt!
Im übrigen kann niemand wissen, warum sich die Frau tatsächlich das Leben nahm! Denkt auch mal daran, daß sie schließlich auch ihre Tochter im Stich ließ!!
Noch nicht mal im Tod seid Ihr versöhnt?
Wie traurig!
Es geht bei der Beerdigung übrigens nicht um die Toten, sondern um die Lebenden!! Die wollen nämlich den Toten verabschieden ....
Eine beerdigung ist immer Öffendlich da kann jeder hin, da bekommt man noch nicht mal eine Richterliche Verfügung.
nein ein friedhof ist öffendlich ausser die haben eine richterliche verfügung
Patenkind ist nicht in der Kirche. Die Trauerfeier findet an einem Ort statt, den der Ehemann bezahlen muss, der Friedhof, wo die Besetzung stattfindet ist natürlich öffentlich