Wenn die Bank den kredit dem Haendler bestaedigt hat und er den Wagen Zugelassen hat muss er auch den Wagen an dich abgeben .Habe meinen Wagen per Scheck bezahlt und der wurde erst 3 Tage Spaeter vom Konto abgebucht und ich hatte schon den Wagen

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Wird 1 mal im Monat Abgebucht bei mir ist das der 15

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Rufe dort an und Frage nach Nummer steht auf der Seite von Pay Pal

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du hast alles schon gemacht

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anlasser gibt den geist auf

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was ist die KFW und 100 euro in 10 jahren macht 12000 euro und den rest

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rechnungen muessen gezahlt werden mach dir mal keine sorgen rede mit dem nachlassverwalter fuer was das geld war und schlage das erbe aus beim nachlassgericht

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rufe doch deine bank an und frage nach wie ihr das am besten macht

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auto war warm oder kalt wen er warm war koennte es der UT geber sein probiere es dan nochmal wen er kalt ist dan mueste es wieder gehn dan ist es ganz sicher der UT geber

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an den gerichtvollzieher mit allen kosten

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ALG2 Erstattungsanspruch gegen Krankenkasse

Folgendes Problem: Am 10.2 ist mir auf dem Weg in meine neue Arbeitsstelle ein Wegeunfall passiert wo ich wegen Glätte mir das Steiß gebrochen habe. Habe sofort meinen Unfall in einer Unfallklinik aufnehmen lassen und es als BG Fall angegeben. Soweit so gut. Ich beantragte also ALG2 weil ich sonst gar kein Geld habe weil das mit dem Krankengeld noch (immer) dauert und von irgendwas muss man ja leben. Pustekuchen! Da ich mit meinem Freund zusammen lebe und er in Ausbildung ist wollen die Pertou noch das iwr vorrangig BAB beantragen, obwohl schon feststeht das wir keinen Cent BAB bekommen. Jetzt hat mich letzte Woche eine Mitarbeiterin des Jobcenters angerufen und irgendwelche Wirren Beträge genannt von"Restanspruch", "Grundanspruch" etc. war die Rede. Unter anderem ist auch der Satz "ERSTATTUNGSANSPRÜCHE" gefallen. Jetzt war ich letzte Woche dann offiziell "geneßen", zumindest darf ich versuchen wieder theoretisch arbeiten laut Arzt. Ging also zur Krankenkasse um den Bogen wo der Arzt ausfüllen musste abzugeben und zu fragen ob der AG schon was ausgefüllt hat. Da kam dann von der Sacharbeiterin das Sie leider gar nichts mehr machen kann bzgl. dem Jobcenter.

Meine Frage jetzt: bei diesen Erstattungsanspruch, handelt es sich darum das dass Jobcenter mir mein Krankengeld vorläufig bezahlt und es von der Krankenkasse wieder erstattet bekommt oder wie darf ich das verstehen? Und wenn das so ist, wie ich oben beschrieben habe, warum muss ich dann immernoch BAB beantragen??? Das hat doch nix damit zutun oder? Ab diesen Monat steht mir ALG1 zu (Antrag läuft, AG muss noch aufüllen) Letzte woche musste ich mir Lebensmittelgutscheine geben lassen da die zuständige Sachbearbeiterin des Jobcenters die meinen Antrag bearbeitet nicht im Hause ist. Ist ja auch kein Thema, besser als Hungern und ich und mein Freund haben KEINEN CENT mehr. Doch jetzt ist bald wieder Monatsende und ich brauche langsam mal mein Geld. Krankengeld oder was auch immer.

Kann mir jemand in diesem Fall bitte helfen und es mir erklären?

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du bekommst doch verletzen geld von der kk was ist jetzt bist arbeitslos oder was kommt jetzt genau

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man kann ja auch nur 3 D filme gucken beim normalen program geht das ja garnicht ich wuerde mir keinen kaufen

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